Abrechnungstipps Endodontie

Endodontie im digitalen Zeitalter

Die Endodontie ist ihrer Zeit voraus, könnte man sagen. Neue, technologische Entwicklungen und hochwertige Materialien haben in den letzten Jahren zur Weiterentwicklung des Fachbereichs geführt. Intraorales Röntgen, digitale Volumentomographie (DVT) und 3D-Planungssoftware – in der Endodontie hat, wie in anderen Bereichen auch, die Digitalisierung Einzug gehalten. Die neueste Version der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) allerdings entspricht ganz und gar nicht dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.


Abrechnung endodontische Leistungen

Korrekte Abrechnung digitaler endodontischer Leistungen. (Bild: Böll/DÄV)


Längst nicht alle endodontischen Leistungen werden durch die GOZ abgebildet. Und dennoch: Der digitale Workflow der Wurzelkanalbehandlung muss in Gebührenpositionen abgebildet werden, um angemessen vergütet zu werden.

Moderne Endo – die wichtigsten Abrechnungstipps

Abrechnungsexpertin Birte Wriggers

Birte Wriggers, Teamleiterin Gebührenmanagement, Praxissupport, Health AG. (Bild: Health AG)

  • Die DVT kann nach der Gebührennummer GOÄ 5370 berechnet werden. Bei vorhandener Berechtigung erfolgt die Auswertung nach der GOÄ Nr. 5377. Falls nicht vorhanden, wird über § 9 GOZ berechnet.
  • Die Abrechnung einer 3-D-Planungssoftware erfolgt ebenfalls über § 9 GOZ.
  • Merke: Bei der Abrechnung ist generell zwischen gesetzlich versicherten Patienten und privat versicherten Patienten zu unterscheiden. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen die Richtlinien BEMA B III 9 und 9.1 beachtet werden. Der Einsatz von modernen Geräten und Mehrleistungen ist hier nicht möglich. Allerdings ist unbedingt auf die KZBV-Schnittstelle BEMA/GOZ hinzuweisen. Danach können privatzahnärztliche Leistungen, die nicht im Sachleistungskatalog der GKV enthalten sind, mit dem GKV-versicherten Patienten vereinbart werden. Dies erfolgt vor der Behandlung in Form einer schriftlichen Mehrkostenvereinbarung.
    Bei privat und gesetzlich versicherten Patienten, die die BEMA-Richtlinien nicht erfüllen, wird die Behandlung nach GOZ abgerechnet.
  • Viele anerkannte Verfahren, die nicht in der GOZ abgebildet sind, müssen demnach analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden. Beispiele dafür sind die Dentinflächenentkeimung mittels Laser, der präendodontische Aufbau zur sterilen Offenhaltung der Kanaleingänge oder das Entfernen alten Wurzelfüllmaterials. Weitere abrechenbare Leistungen finden Sie in der Liste Analogieleistungen der Bundeszahnärztekammer.
  • Achtung, Ausnahme! Der Einsatz der Lupenbrille kann nicht analog berechnet werden, sondern erfolgt über die Steigerung des Faktors.

Sie sehen: Die Ausnahme bestätigt die Regel und die Abrechnung moderner endodontischer Behandlungen erfordert viel Fingerspitzengefühl. Mit diesen Abrechnungstipps der Health AG sind Sie nun ein bisschen besser gerüstet für die digitale Zukunft Ihrer Praxis.


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