Umfrage AOK NordWest

Was erwarten Patienten bei Behandlungsfehlern?

Wenn Patienten einen ärztlichen Behandlungsfehler vermuten, erwarten sie Unterstützung von ihrer Krankenkasse - auch, wenn es zum Prozess gegen den Arzt kommt. Das ergab eine repräsentative Umfrage der AOK NordWest.


Foto: AOK Nordwest


Insgesamt 84 Prozent der  Befragten halten es für eine „gute oder sehr gute Idee“, wenn die Kasse bei vorliegenden Behandlungsfehlern einen Prozess führt. 76 Prozent erwarten zumindest Hilfe durch Juristen und Ärzte der Krankenkasse.

Die AOK bietet für Versicherte in Westfalen-Lippe seit 2001 einen Sevice an, bei dem betroffene Patienten Beratung durch einen Rechtsmediziner in Anspruch nehmen können. Rund 1.500 vermutete Behandlungsfehler wurden seitdem bestätigt und weiterverfolgt. In rund 80 Prozent der Fälle sei kein beweisbarer Medizinschaden festgestellt worden oder es habe sich um unberechtigte Vorwürfe der Patienten gehandelt.

Dr. Burkhard Branding, Zahnarzt und stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZVWL), sagte im Zusammenhang mit der Studienveröffentlichung: „Wenn es bei rund 110 Millionen Behandlungsfällen in ganz Deutschland bei Patienten aller Gesetzlichen Krankenversicherungen zum Beispiel im Jahr 2013 zu 1.454 Beschwerden – davon gesichert 467 – gekommen ist, dann sind das 0,001 Prozent bzw. bestätigt gerade einmal 0,0004 Prozent.”

Dialog ja, weitere gesetzliche Verpflichtungen nein

Den betroffenen Patienten werde ein konstruktiver Dialog  – niedrigschwellig – bis hin zur Schadensregulierung angeboten. Weitergehende gesetzliche Verpflichtungen seien aus vielerlei Sicht für Patienten und Zahnärzte eher kontraproduktiv.

AOK-Chef Martin Litsch hatte von der Ärztekammer Westfalen-Lippe gefordert, “die gesetzliche Verpflichtung einer hinreichenden Versicherung der Mediziner gegen Haftpflichtansprüche verbindlich zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung zu sanktionieren, damit der Arzt bei möglichen Behandlungsfehlern abgesichert ist und Schadenersatzansprüche zugunsten der Geschädigten auch realisiert werden können.”