KZBV informiert über versorgunspolitischen Meilenstein

Parodontitis-Behandlung bekommt eigene Richtlinie

Fast jeder Zweite leidet deutschlandweit an einer Parodontitis. Doch bisher fehlte bei der Behandlung der Volkskrankheit eine dringend notwendige Aktualisierung der Therapie an neue wissenschaftliche Standards. Jetzt hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Beschluss gefasst, der das ändert.


systematische Behandlung Parodontitis

Die neuen Leistungen der systematischen Behandlung von Parodontitis sollen Patienten ab dem 1. Juli 2021 in vertragszahnärztlichen Praxen zur Verfügung stehen. © ratmaner – stock.adobe.com


Vor diesem Beschluss fanden laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) über mehrere Jahre fachliche Beratungen und intensive Verhandlungen statt. Grundlage dafür war ein 2013 gestellter Antrag auf Aktualisierung der systematischen Parodontitisbehandlung, den die Patientenvertretung gestellt hatte. In Zukunft kann die Behandlung von Parodontitis-Patienten in vertragszahnärztlichen Praxen nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand zahnmedizinischer Erkenntnisse stattfinden.

Veraltete Behandlungsrichtlinie

„Diese Entscheidung ist ein versorgungspolitischer Meilenstein auf dem Weg zu einer weiteren Verbesserung der Mundgesundheit, für den sich die Zahnärzteschaft viele Jahre lang gegen große Widerstände der Kassen eingesetzt hat. Mit den bislang im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung verankerten Leistungen war eine nachhaltige Versorgung der Patienten nicht mehr möglich“, erklärt Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandvorsitzender der KZBV.

Das Problem der entsprechenden Behandlungsrichtlinie: Sie ist einerseits veraltet und berücksichtigt andererseits keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse oder eine strukturierte Nachsorge, die den Behandlungserfolg nachhaltig sichern soll.

Eigene Richtlinie

Die systematische Behandlung der Parodontitis wird durch diesen Beschluss in einer eigenen Richtlinie geregelt. Die Inhalte setzen auf der aktuellen wissenschaftlichen Klassifikation der Fachgesellschaften auf. Ein umfassendes, am individuellen Bedarf ausgerichtetes Maßnahmenprogramm ist dann Teil der Behandlung. Dazu gehört in Zukunft auch eine patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung sowie ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch. Das soll mehr Verständnis und die Compliance beim Patienten schaffen und zu einer besseren Mundhygienefähigkeit und Gesundheitskompetenz der Patienten führen.

Einen bedeutenden Stellenwert nimmt in der neuen Behandlungsstrecke die unterstützende Parodontitistherapie (UPT) ein. Versicherte können, ausgerichtet am individuellen Bedarf, künftig zwei Jahre nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase eine strukturierte Nachsorge in Anspruch nehmen, um den Behandlungserfolg zu sichern. Eine Verlängerung um sechs Monate ist ebenso möglich. Die Frequenz der UPT richtet sich bedarfsgerecht nach dem individuellen Patientenrisiko. Damit schließt sich eine entscheidende Lücke in der bisherigen parodontologischen Versorgung in Deutschland.

Behandlung der Parodontitis nach neuer Richlinie

Ohne Einwände des Bundesministeriums für Gesundheit tritt der Beschluss am 1. Juli 2021 in Kraft. Verhandlungen zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss müssen bis dahin abgeschlossen sein. Die neuen Leistungen der systematischen Behandlung von Parodontitis (PAR-Richtlinie) stehen dann Patienten ab dem 1. Juli 2021 in vertragszahnärztlichen Praxen zur Verfügung.


Quelle: KZBV