Heilmittel einfacher verordnen

Neue Heilmittelrichtlinie ab Oktober 2020

Ab dem 1. Oktober 2020 können Zahnärzte Heilmittel einfacher und bürokratieärmer verordnen als es bisher der Fall war. Das teilte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Ende Juli mit, nachdem zuvor bereits Änderungen der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie vom G-BA beschlossen wurden.


neue Heilmittelrichtlinie 2020

Ab dem 1. Oktober können Zahnärzte Heilmittel einfacher verordnen. © Stockfotos MG – stock.adobe.com


Änderungen in der Gesetzesvorgabe haben die neue Heilmittelrichtlinie 2020 bedingt, sodass die Verordnungssystematik sowohl im zahnärztlichen als auch im ärztlichen Bereich einer neuen Regelung bedurften. Durch eine maßgebliche Mitwirkung der KZBV an Änderungen der zahnärztlichen Heilmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA), werden auch die Besonderheiten der zahnärztlichen Versorgung gewahrt. Sowohl für Zahnärzte als auch Patienten ist die Verordnung nun nicht nur einfacher, sondern auch bürokratieärmer gestaltet.

Somit entfällt das bisherige Genehmigungsverfahren bei Verordnungen, die außerhalb des Regelfalls liegen. Zahnärzte haben so die Möglichkeit, expliziter auf die Bedarfe des Einzelfalls einzugehen in der Verordnung der Heilmittel. Eine „orientierende Behandlungsmenge“ löst somit die bisherige Regelfallsystematik ab.

Individueller verordnen dank neuer Heilmittelrichtlinie ab 2020

Eine weitere Änderung ist die Verlängerung der Heilmittelbehandlung von 14 auf 28 Tage. Zudem sieht die neue Heilmittelrichtlinie vor, dass ab Oktober 2020 sogenannte Doppelbehandlungen möglich sind. Somit können Zahnärzte Heilmittel nicht nur einmal pro Behandlungstag anordnen, sondern in medizinisch notwendigen Fällen zwei Sitzungen in einem Termin durchführen.

Durch diese Änderungen der neuen Heilmittelrichtlinie ebnet die KZBV weiter den Weg in Richtung einer eigenständigeren Heilmittelverordnung. „Heilmittel können in den Praxen jetzt noch passgenauer und zugleich bürokratieärmer verordnet werden. Das ist eine gute Nachricht für Zahnarztpraxen und ein wichtiger Baustein für die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten“, erläutert Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender der KZBV.

Auch der G-BA zeigt durch diesen Schritt die Anerkennung für eine autonome vertragszahnärztliche Versorgung. Die Änderungen für die neue Heilmittelrichtlinie treten ab dem 1. Oktober 2020 in Kraft. Sie ergänzt die bisherige zahnärztliche Heilmittelrichtlinie, die seit Juli 2017 besteht. Mit dieser legten KZBV und G-BA erstmalig fest, dass Vertragszahnärzte und -zahnärztinnen Heilmittel im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen können.

Der G-BA hat seinen Beschluss hier veröffentlicht.