Zulassung zum Studium Zahnmedizin mit hohen Hürden

NC Zahnmedizin 2016 zwischen 1,1 und 1,4

Die NCs und Wartesemester für ein Zahnmedizinstudium zum Wintersemester 2015/16 stehen fest. Ergebnis: Wer Zahnmedizin studieren will, muss entweder sehr gute Noten haben – oder sehr geduldig sein.



Das zeigen wieder einmal die Daten, die Hochschulstart, die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund, für das Wintersemester 2015/16 veröffentlicht hat. Dazu muss man wissen: In Deutschland werden 20 Prozent der Studienplätze an die Bewerber mit dem besten Abitur vergeben, 20 Prozent nach Wartezeit und 60 Prozent nach Auswahlverfahren der Hochschulen. Abiturienten benötigten bei der Auswahl nach der Abiturbestenquote für einen Studienplatz in der Zahnmedizin folgende “Landes-NCs”, dabei zählt das Bundesland, in dem das Abitur erworben wurde (also nicht das Bundesland, in dem sich die Wunsch-Universität befindet!).

  • Abi 1,1: Thüringen
  • Abi 1,2: Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern (plus 2 Wartesemester), NRW, Rheinland-Pfalz (plus 1 Wartesemester), Sachsen,  Sachsen-Anhalt
  • Abi 1,3: Bayern (plus 6 Wartesemester), Berlin (plus 2 Wartesemester), Brandenburg (plus 2 Wartesemester), Bremen, Hamburg (plus 2 Wartesemester), Saarland
  • Abi 1,4:  Niedersachsen, Schleswig-Holstein

Das heißt also: Wer in Hamburg in diesem Jahr mit einem Abitur von 1,3 Zahnmedizin studieren will, muss bereits ein Jahr Wartezeit haben – ohne zwischenzeitlich  für ein anderes Fach an einer Hochschule eingeschrieben zu sein – um im Oktober sein Studium beginnen zu können.

Wer es auf die Landes-NC-Listen geschafft hat, wird in einem zweiten Schritt auf einen seiner sechs Wunschorte verteilt. Der sogenannte “Hochschul”-NC zeigt, wie gut die Durchschnittsnote sein muss, um an der jeweiligen Hochschule zugelassen zu werden. Beispiel: Der letzte für dieses Wintersemester in Köln zugelassene Bewerber, der Köln als erste Wahl gesetzt hatte, hatte einen Abi-Schnitt von 1,1. 

Wer über dieses Verfahren keinen Platz erhalten hat, hatte die Chance, über die Auswahl nach Wartezeit und über das Auswahlverfahren der Hochschulen doch noch einen Platz zu ergattern. Bei der Auswahl nach Wartezeit ergab sich für das Wintersemester 2015/16: Wer zwölf Wartesemester vorzuweisen hatte und eine Abiturnote von 3,0 oder besser, wurde zugelassen. Die Ergebnisse aus den individuellen Auswahlverfahren der Hochschulen stehen erst am 3. September fest.

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