Tag der Zahngesundheit

Gesund im Mund – auch bei Handicap oder Pflegebedarf

Der 25. September ist der Tag der Zahngesundheit. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Gesund im Mund – bei Handicap und Pflegebedarf“. Denn es gibt immer noch Bevölkerungsgruppen, die am Fortschritt der Zahnmedizin und an der umfassenden Präventionsarbeit zu wenig partizipieren.


BZÄK Deutsche Zahnärztetag

© BZÄK


Noch viel zu häufig sind ein Pflegegrad oder ein körperliches „Handicap“ in Deutschland gleichbedeutend mit einer schlechten Mundgesundheit. So zeigen viele Untersuchungen, dass der orale Gesundheitszustand bei Menschen mit Pflegebedarf im Durchschnitt deutlich schlechter ist als in der Allgemeinbevölkerung.

Schon heute sind in Deutschland fast 40 Prozent der 85- bis 89-Jährigen und 64 Prozent der 90-Jährigen und Älteren pflegebedürftig. Die Zahl Pflegebedürftiger in der Altersgruppe 90+ wird sich bis zum Jahr 2030 verdoppeln. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz erfolgte zum 1. Januar 2017 die Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade. Nach Schätzungen erhöht dies die Zahl erfasster Pflegebedürftiger um weitere 500 000 Menschen.

Karies und Beläge im Alter

Laut der fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V, 2016) besitzen knapp 47 Prozent der Pflegebedürftigen zwischen 75 und 100 Jahren im Durchschnitt noch 12,1 natürliche Zähne. Etwa 50 Prozent der Zähne sind von Zahnkaries betroffen. 75 Prozent der betroffenen Menschen haben eine belegte Zunge und nur etwa jede vierte Prothese ist frei von Belägen. Folgen können u.a. Schmerzen, Mundgeruch, Zahnkaries und durch Beschwerden bedingtes aggressives Verhalten sein, was den Pflegealltag belastet. Zudem sind die Zusammenhänge bzw. Auswirkungen einer schlechten Mundgesundheit auf den allgemeinen Gesundheitszustand, bspw. Aspirationspneumonien, und die Lebensqualität evident.

Die DMS V belegt weiterhin, dass ca. 30 Prozent der pflegebedürftigen Menschen Hilfe und Unterstützung bei der Zahn-, Mund- und Zahnersatzpflege benötigen. Die mittlerweile weit verbreitete hochwertige Versorgung mit Implantaten, Kronen und Brücken stellt die Zahnpflege durch Pflegekräfte vor Herausforderungen.

Verbesserung der Versorgung

Für Menschen mit einem Pflegegrad und für viele Menschen mit Behinderung ist es eine gute Nachricht: Seit Juli 2018 hat sich ihre zahnmedizinische Versorgung verbessert. Denn der § 22a SGB V bietet für die Anspruchsberechtigten endlich eine erweiterte Bandbreite an Präventions- und Therapieleistungen. Der Anspruch umfasst die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines Plans zur individuellen Mund- und Prothesenpflege, die Aufklärung über die Bedeutung der Mundhygiene und über Maßnahmen zu deren Erhalt sowie die Entfernung harter Zahnbeläge. Pflege- oder Unterstützungspersonen sollen in die Aufklärung und die Erstellung des Pflegeplans einbezogen werden. Über dieses neue Leistungsspektrum, das die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen mit sich bringen, möchte der Aktionskreis zum Tag der Zahngesundheit in diesem  Jahr ausführlich informieren.

Die zweite Botschaft, die mit dem diesjährigen Motto im Zentrum steht, lautet: Das Vorhandene reicht immer noch nicht aus. Denn ein Teil der Menschen mit Handicap in Deutschland profitiert immer noch nicht von den neuen Regelungen und unbestritten ist, dass noch weitere Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung in die Versorgung aufgenommen werden müssen.

Intensive Prophylaxe

Einbezogen werden über den § 22a SGB V derzeit nur Menschen mit einem Pflegegrad sowie diejenigen, die eine finanzielle Unterstützung erhalten (Menschen mit Behinderung, die Eingliederungshilfe beziehen). Ihre Zahl liegt bei über 800 000. Bundesweit leben jedoch etwa 7,1 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Auch ihr Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung muss flächendeckend – und unabhängig von ihrer finanziellen Situation – verbessert werden. Dafür setzt sich die BZÄK mit dem Tag der Zahngesundheit 2018 ein.

Eine intensive prophylaktische Betreuung Pflegebedürftiger ist für eine gute Mundgesundheit von besonderer Bedeutung. Die regelmäßige häusliche Mundhygiene stellt für Angehörige und Pflegefachpersonal aber häufig eine große Herausforderung dar. Es gibt drei Bausteine, welche die Situation der Pflegebedürftigen in diesem Bereich verbessern helfen.

(1) So unterstützt die BZÄK die Arbeit der Pflegeberufe seit 2002 mit einer Publikation in Form eines Wandkalenders, der als Ratgeber für das Personal in Pflegeeinrichtungen für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen dient und eine Vielzahl von Tipps rund um die Zahn-, Mund- und Prothesenhygiene enthält: Das „Handbuch der Mundhygiene Zahn-, Mund- und Zahnersatzpflege für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf – Ein Ratgeber für Pflegepersonal und unterstützende Personen“ wurde 2017 komplett überarbeitet und neu aufgelegt.

(2) In diesem Jahr hat das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) in Kooperation mit der BZÄK den online-Ratgeber „Mundpflege – Praxistipps für den Pflegealltag“ für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen neu aufgelegt. Ziel ist die Verbesserung der Mundgesundheit Pflegebedürftiger durch eine tägliche optimale Zahn- und Mundhygiene. Viele praktische Tipps für die Zahnpflege, die Reinigung von Zahnersatz sowie Hinweise zu Mundpflegeprodukten sollen praktikable Unterstützung bieten. Ein Servicebereich rundet die Broschüren ab.

(3) Und schließlich bieten die BZÄK und das ZQP mit zwölf Videos Unterstützung bei der Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung. Die Videos ermöglichen pflegenden Angehörigen einen schnellen Zugriff auf die notwendigen Informationen, um Schritt für Schritt die richtige Zahn- und Prothesenreinigung durchführen zu können. Zahnarztpraxen und soziale Einrichtungen sind eingeladen, die Filme auf ihren Homepages einzubinden und ihre Patienten auf dieses Angebot hinzuweisen. Zu finden sind die Videos hier.