Ärger über Nicht-Aufnahme von Prof. Dr. Christoph Benz ins Zahnarztregister

FVDZ: "Ein standespolitischer Skandal"

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns hat per Bescheid abgelehnt, Prof. Dr. Christoph Benz aus München in das Zahnarztregister aufzunehmen. Das meldet der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ), der dieses Vorgehen aufs Schärfste kritisiert.


Prof. Dr. Christoph Benz

Prof. Dr. Christoph Benz Foto: BZÄK/Lopata


Die KZVB habe damit dem Vizepräsidenten der Bundeszahnärztekammer und ehemaligen Präsidenten der Bayerischen Landeszahnärztekammer die Zulassung als Vertragszahnarzt blockiert.  “Dies stellt aus Sicht des Landesvorsitzenden des FVDZ Bayern einen standespolitischen Skandal dar”, heißt es in einer Mitteilung des FVDZ.

Zuvor habe der zuständige Ausschuss der KZVB bereits die Genehmigung von Prof. Dr. Christoph Benz als Vorbereitungsassistent in einer Vertragszahnarztpraxis in Bayern abgelehnt. Der FVDZ Bayern weist darauf hin, dass das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bereits im April ausdrücklich und schriftlich bestätigt habe, dass die Freistellung von Prof. Dr. Christoph Benz als Hochschullehrer auch für die Tätigkeit als Vertragszahnarzt gilt, zumal nachvollziehbar dargelegt wurde, dass ein enger Zusammenhang zwischen dem Erwerb der Kassenzulassung und der Tätigkeit als Vertreter der Bundeszahnärztekammer im Gemeinsamen Bundesausschuss bestehe.

Berger: “Ehrenamtliche Tätigkeit von KZVB missbraucht”

Christian Berger, Landesvorsitzender des FVDZ Bayern: “Gerade die ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinsamen Bundesausschuss wird von Seiten der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns dazu missbraucht, die Zulassung als Vertragszahnarzt abzulehnen. Die KZVB unterstellt, Prof. Benz könne die für Hochschullehrer verkürzte Vorbereitungszeit neben seinen ehrenamtlichen berufspolitischen Aufgaben und Funktionen nicht erfüllen.”

Berger kritisiert, dass damit die ehrenamtliche Tätigkeit eines Zahnarztes – zudem in einem wichtigen Organ der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Bundesebene – indirekt als Berufshindernis seitens der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns definiert wird. „Das ist ein Schlag ins Gesicht aller ehrenamtlichen Zahnärztinnen und Zahnärzte.“ Zugleich demonstriere die derzeit noch amtierende KZVB-Spitze, welches Amtsverständnis sie ihrer Tätigkeit zugrunde lege. Berger: „Kann es sein, dass Dr. Rat auf diese Weise vermeiden will, dass Kollege Benz auf der Liste des Freien Verbandes für die Vertreterversammlung zur KZVB kandidiert?“

Der Zulassungsausschuss hat laut FVDZ die Beratungen über die Zulassung von Prof. Dr. Christoph Benz auf den 21. Juli 2016 vertagt und der Wahlausschuss hat auf die fehlende Wählbarkeit auf der Liste der Freien Verbandes hingewiesen.

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