Patientin stirbt nach Zahnoperation

Fahrlässige Tötung – Anästhesist verurteilt

Nach einer ambulanten Zahn-OP verstarb eine 46-jährige Patientin mit Down-Syndrom. Das Amtsgericht Augsburg hat jetzt den Anästhesisten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.


Tod nach Zahn-OP: Anästhesist verurteilt

Foto: Fotolia_rupbilder (Originalbild)


Das Amtsgericht Augsburg hat in dem viel beachteten Verfahren einen Anästhesisten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Ein Berufsverbot, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, sprach das Gericht Medienberichten zufolge nicht aus.

Das Verfahren gegen den ebenfalls angeklagten Zahnarzt wurde eingestellt, er muss 4.000 Euro Strafe zahlen. Das Urteil gegen den Anästhesisten ist noch nicht rechtskräftig.

Tod nach Zahn-OP: Notarzt zu spät gerufen

Die Zahn-OP, bei der der Patientin unter Vollnarkose und ohne Beatmung Implantate gesetzt werden sollten, war im Jahr 2010 von dem Anästhesisten gemeinsam mit einem Zahnarzt im Kreis Bobingen in einer ambulanten Operation durchgeführt worden.

Als schwere Komplikationen auftraten und das Herz der am Down-Syndrom erkrankten Patientin stehen blieb, gelang es den Ärzten, sie wiederzubeleben. Den Notarzt riefen sie jedoch erst nach zwei weiteren Stunden und damit viel zu spät. Die Patientin fiel ins Wachkoma und verstarb zweieinhalb Jahre später an den Folgen.