Bundeszahnärztekammer zufrieden

Ein erster guter Schritt

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) schaut positiv auf den Referentenentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). Dieser bringt in vielen Punkten Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten.


Die Bunddeszahnärztekammer (BZÄK) und Präsident Dr. Peter Engel begrüßen den neuen Referentenentwurf des TSVG.


Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zeigt sich mit dem neuen Referentenentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) zufrieden. Einige Neuerungen bringen Verbesserungen für Patientinnen und Patienten. Besonders das Vorhaben zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung – vor allem in ländlichen und eher strukturschwachen Regionen – bewertet die BZÄK positiv. Gleiches gilt für die stärkere Nutzung der Digitalisierung im Versorgungsalltag. Speziell im zahnärztlichen Bereich begrüßt die BZÄK, dass Mehrkostenvereinbarungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zukünftig auch im kieferorthopädischen Bereich zulässig sind, die Abschaffung der Punktwertdegression und die lange anstehende Klärung der erlaubnisfreien Herstellung und Anwendung von Blutzubereitungen durch Zahnärzte.

Es gibt aber auch kritische Stimmen: der Entwurf sieht keine Regelungen vor, die dem Trend des Aufkaufs und der Gründung von zahnärztlichen MVZ durch Großinvestoren zum Zweck des Aufbaus von Dentalketten Einhalt gebietet. Die Bundeszahnärztekammer fordert die Bundesregierung auf, zeitnah entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Zahnärzte sind sich einig, dass arztgruppengleichen MVZ die gesetzliche Grundlage entzogen und damit der Einstieg fachfremder Großinvestoren in MVZ verhindert werden muss, da dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung hat. Die Bundeszahnärztekammer stellt fest, dass der Plan des Gesetzgebers, dass MVZ das Problem der Unterversorgung im ländlichen Raum beheben, im zahnärztlichen Bereich nicht funktioniert hat – im Gegenteil: MVZ werden vor allem in Ballungsräumen gegründet und üben eine Sogwirkung auf junge Zahnärzte aus. Durch das finanzielle Engagement von Großinvestoren, die zuallererst ihre Rendite im Auge haben, werden die Prinzipien der BZÄK von Freiberuflichkeit und Patientenschutz genauso untergraben wie ihre Ansprüche an Nachhaltigkeit und Qualität.