App auf Rezept

DiGa-Verzeichnis veröffentlicht


DiGa-Verzeichnis

Mitte September sollen die sogenannten DiGa endlich eingeführt werden. © peshkov – stock.adobe.com


Ende letzten Jahres trat das Digitale-Versorgungs-Gesetz in Kraft. Damit wurde unter anderem auch die „App auf Rezept“ in die Gesundheitsversorgung eingeführt werden. Hiermit haben die gesetztlich Krankenversicherten ein Recht auf die sogenannten DiGa, die Digitalen Gesundheitsanwendungen. Seit September ist nun das offizielle DiGa-Verzeichnis online.

Schleppender Start des DiGa-Verzeichnisses

Aktuell sind erst zwei Apps im Verzeichnis aufgelistet. Grund könnte die benötigte Bewertungszeit sein. Diese beträgt drei Monate nach vollständiger Antragsstellung und zurzeit liegen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) etwa 20 vollständige Anträge vor. Die sogenannten DiGa können von Psychotherapeuten und Ärzten sowie Zahnärzten verordnet werden. Damit eine Gesundheitsanwendung in das Verzeichnis aufgenommen wird, muss das BfArM sie erfolgreich prüfen. Zudem enthält das Verzeichnis nützliche Informationen für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Nutzer.

Klärungsbedarf bestand längere Zeit bei den DiGas auch im Rahmen der Vergütung der Anwendungen. Diese werden ebenfalls im DiGa-Verzeichnis augeflistet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) führt hierzu noch Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband. Solange dieser Aspekt noch nicht final geklärt sei, können Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten dennoch DiGa verordnen. Patienten können sie dann über die Kostenerstattung in Anspruch nehmen.