Professionalisierung des Berufs Dentalhygienikerin

DH-Berufsakademie für Baden-Württemberg geplant

Im Kammerbereich Baden-Württemberg soll es künftig eine Berufsakademie für Dentalhygienikerinnen (DH) geben. Das verkündete Fortbildungsreferent Prof. Dr. Johannes Einwag heute in Ludwigsburg.


Prof. Einwag

Prof. Dr. Johannes Einwag verkündete die ganz aktuelle Entscheidung, im Kammerbereich Baden-Würtemberg eine Berufsakademie zu gründen. Foto: Skupin


Während der DGDH-Tagung in Ludwigsburg und in Vorbereitung der heute beginnenden ZFZ-Sommerakademie wurde hinter den Kulissen offenbar politisch sehr aktiv gearbeitet. Prof. Dr. Johannes Einwag, Fortbildungsreferent der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und Direktor des Zahnmedizinischen Fortbildungszentrums Stuttgart, verkündete die ganz aktuelle Entscheidung der Klausurtagung, im Kammerbereich Baden-Württemberg eine Berufsakademie zu gründen.

Diese soll angehängt an das ZFZ Stuttgart entstehen und Studienmöglichkeiten für angehende Dentalhygienikerinnen bieten. Die Akademie soll Interessierten die Möglichkeit bieten, einen modularen Bachelor DH zu studieren. „Voraussetzung dafür ist die Hochschulzugangsberechtigung“, erklärte Einwag. Diese würde aber eine Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin bereits besitzen.

Die in Baden-Württemberg ausgebildeten DH sollen den Zusatz „Professional“ erhalten. Wer also in diesem Bundesland die Aufstiegsfortbildung zur DH macht, heißt ab sofort “DH Professional”, das gilt auch für alle, die die Aufstiegsfortbildung in ihrer bisherigen Form bereits absolviert haben. Diese “ganz normale” Aufstiegsfortbildung zur DH Professional wird weiterhin – parallel zum Bachelor-Studium – angeboten werden. DH Professionals haben zudem die Möglichkeit, später an der Berufsakademie zusätzlich den Bachelor zu erwerben.

Verhindern, dass Beruf DH abgewertet wird

Bereits am ersten Tag der Jahrestagung hatte Einwag den Dentalhygienikerinnen von Anstrengungen berichtet, die auf die Überprüfung der EU von Berufszugangs- und Berufsausübungsregeln aller reglementierten Berufe zurückgehen. Demnach wolle die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg verhindern, dass der Beruf der Dentalhygienikerin im europäischen Vergleich abgewertet wird. Denn die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt und die Voraussetzungen zur Erlangung der DH-Bezeichnung sind europaweit völlig unterschiedlich.

Da die Fortbildung der zahnmedizinischen Fachangestellten Landessache ist, konnte Einwag noch nichts zu den DH-Fortbildungen in den anderen Kammerbereichen sagen. Er geht aber davon aus, dass es auch dort ähnliche Anstrengungen gibt.