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Bessere Prävention für Pflegebedürftige

KZBV und BZÄK setzen sich weiter dafür ein, das zahnmedizinische Präventionsmanagement im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) festzuschreiben. Die Bundesregierung plant eine entsprechende Neuerung. Dadurch sollen Pflegebedürftige einen rechtlichen Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen erhalten.


Foto: Rainer Sturm / Pixelio.de


„Ein solches Präventionsmanagement entspricht einer langjährigen Forderung der Zahnärzteschaft. Es ermöglicht Menschen in Pflegeeinrichtungen die gleichberechtigte und umfassende Teilhabe an moderner Zahnheilkunde“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, bei der Vorstellung des Pflegereports der BARMER GEK in Berlin. Die flächen­deckende und wohnortnahe Sicherstellung und Ausweitung der zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen sei bereits seit vielen Jahren eines der vordringlichsten Anliegen, dessen Berechtigung durch den Report noch einmal unterstrichen worden sei.

Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK, ergänzte: „Die Mundgesundheit von Älteren, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung ist signifikant schlechter als die der übrigen Bevölkerung. Pflegebedürftige können sich oftmals nicht mehr ausreichend selbst um Zahn- und Mundpflege kümmern. Auch die Möglichkeiten, regelmäßig eine Praxis aufzusuchen, sind begrenzt. Hier gilt es, durch eine Mischung aus klaren gesetzlichen Regelungen und einer besonderen Fürsorge der Zahnmedizin Verbesserungen herbeizuführen. Der geplante § 22a ist daher ein nachhaltiger Fortschritt für betroffene Patienten bei der zahnmedizinischen Prävention.“

2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig

Ende des Jahres 2011 waren in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes etwa 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig. KZBV und BZÄK haben bereits im Jahr 2010 das gemeinsame Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ vorgelegt, um den oralen Gesundheitszustand pflegebedürftiger Patienten und Patienten mit Handicap dauerhaft zu verbessern.

Die im April getroffene Rahmenvereinbarung zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband gibt Vertragszahnärzten die Möglichkeit, durch Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen pflegebedürftige Patienten direkt vor Ort systematisch zu betreuen. Eine Umfrage bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen hat ergeben, dass bereits in den ersten Monaten nach Inkrafttreten der Neuregelungen bei stark steigender Tendenz bundesweit etwa 2000 Verträge abgeschlossen und seitens der Kooperationspartner gegenüber den KZVen angezeigt wurden.