Vermischtes

Wasserhygiene: Neue Leitlinie kommt

Eine neue AWMF-Leitlinie zu den „Hygienischen Anforderungen an das Wasser in zahnärztlichen Behandlungseinheiten“ will niedergelassene Zahnärzte vor unnötigen Investitionen schützen. Noch in diesem Jahr soll sie verabschiedet und auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) veröffentlicht werden. Die letzte Version ist derzeit in Arbeit. Das erklärte Prof. Dr. Bilal Al-Nawas, Vorsitzender der multidisziplinären Arbeitsgruppe, die die Leitlinie entwickelt, auf Anfrage des DENTAL MAGAZINs.


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Es gehe nicht darum, neue Hürden zu schaffen, beruhigt Al-Nawas, Mainz. Die von der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) initiierte Leitlinie werde keinesfalls über die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) hinausgehen, die die Wasserqualität klar regeln. Im Fokus stehe vielmehr das „verständlich nachlesbare Zusammenführen der bislang verstreuten Informationen an einem zentralen Ort“. Denn dies sei derzeit ganz und gar nicht gewährleistet. Kurz: Die Leitlinie soll dazu beitragen, dass Zahnärzte die hygienische Beschaffenheit des Wassers prüfen und die Anforderungen einhalten können.

Und dieses Know-how brauche der Zahnarzt zum Beispiel dringend beim Kauf von Dentaleinheiten. „Sie müssen wissen, worauf zu achten ist“, betont Al-Nawas. Denn die Industrie werbe zunehmend für Wasseraufbereitungssysteme für die zahnärztliche Praxis, die teilweise über das erforderliche Maß hinausgingen. Vor überflüssigen Investitionen wolle man die Kollegen schützen.

Teure Wasseraufbereitungssysteme selten nötig

Bei der Wasserhygiene in der Zahnarztpraxis unterscheide man zwischen der Trinkwasserversorgung und dem Wassersystem in der Behandlungseinheit, das nicht zum Trinkwassersystem gehört. Generell gelte, dass teure Wasseraufbereitungssysteme selten sinnvoll seien. Zahnärzten fehlten Tipps, wie sie Hygieneprobleme auch mit einfachen Maßnahmen beheben könnten. Oftmals seien nur Kleinigkeiten zu beachten. „Diese Hinweise liefert unsere Leitlinie.“ Beispiel: Richtet ein Zahnarzt seine Praxis ein, sollte er in dem Raum, in dem er seine Behandlungseinheit plant, die Installation der Wasserleitungen überprüfen lassen. „Sind nämlich Wasserleitungen falsch angeschlossen (Totleitungen), kann es zu ständigen Kontaminationen im Trinkwasser kommen, und man weiß nicht, was los ist“, erläutert Al-Nawas. Solche ganz praktischen Maßnahmen führe die Leitlinie zusammen. „Denn gerade im Bereich Wasser wird viel verkauft, was gar nicht nötig ist.“

Die Leitlinie sei „breit aufgestellt“. Auch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin wirkten mit. Wenn alles gut geht, steht die Leitlinie bereits Ende des Jahres unter www.awmf.de im Netz. Anvisiert war die Veröffentlichung ursprünglich zum 31. März 2015.