Vermischtes

GOZ: Welche Optionen hat die Zahnarztpraxis 2014?

Beim 17. Jahressymposium des Bundesverbandes der implantologisch tätigen Zahnärzte Europas (BDIZ EDI) Mitte Dezember in München gaben die Referenten einen Ausblick auf Änderungen für das Jahr 2014 und wichtige Hinweise bezüglich der GOZ und des Patientenrechtegesetzes.


Rechtsanwalt Peter Knüpper informierte die Teilnehmer des Jahressymposiums des BDIZ EDI über Patientenrechte in der Praxis – Richtlinien, Leitlinien und Haftungsgrundsätze als Teil des Qualitätsmanagements. Foto: Dr. Liepe/BDIZ EDI


Welche Handlungsoptionen hat die Zahnarztpraxis im Jahr 2014? Im zweiten Jahr nach der GOZ-Novellierung und ein Jahr nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes sind längst nicht alle Abläufe eingespielt. Wie kann die GOZ 2012 optimal genutzt werden? Wie werden Dokumentation und Patientenrechte rechtssicher bewältigt? Und wie geht man am besten mit GKV, PKV und Selbstzahlern um? Antworten auf diese Fragen gab das Jahressymposium des BDIZ EDI – eine Anleitung zur Weichenstellungen für Praxisinhaber im Jahr 2014.

Prof. Dr. Günter Neubauer, Präsident des Instituts für Gesundheitsökonomik in München (IfG), entwarf zu Beginn der Veranstaltung mögliche Zukunftsszenarien des deutschen Gesundheitssystems. Die finanziellen Ressourcen wüchsen momentan halb so schnell wie der Bedarf an zahnmedizinischen Leistungen, woraus sich eine Mittelknappheit ergebe. Die treibende Kraft hinter dieser Entwicklung seien schnell voranschreitende wissenschaftliche und medizinische Neuerungen – der rasche Fortschritt begünstige die Tendenz, dass viele Menschen bis ins hohe Alter ihre Zähne erhalten können und wollen. Daher werde beispielsweise die Prophylaxe immer wichtiger und auch der Bedarf an Behandlungen steige. Die entstehende Lücke bei den finanziellen Mitteln im Gesundheitssystem solle nun durch eine höhere prozentuale Zusatzbeteiligung bei der Krankenversicherung geschlossen werden. „Dies ist allerdings nur eine getarnte Variante der mittlerweile abgeschafften Praxisgebühr – Bürokratie hoch drei“.

Die problematische demografische Entwicklung verschlimmere dieses Problem zusätzlich: In Zukunft werde es einen großen Rückgang der erwerbstätigen Einzahler geben, während die Zahl der Menschen im Rentenalter steige. „Das jetzige System ist aufgrund dieser demografischen Entwicklung nicht haltbar“, betonte Neubauer. Die aktuelle Bundesregierung verlagere die Lasten momentan auf die zurückgehende Gruppe der Einzahler – „das ist eine sehr kurzsichtige Politik“. Die langfristige Lösung sei, dass Menschen, die im Schnitt bis zu 80 Jahre alt werden, auch bis 70 arbeiten müssten – differenziert nach der Art des Berufs, dem sie nachgingen. Die dadurch zustande kommenden zusätzlichen Leistungen würden die Löcher stopfen und die jüngere, arbeitende Genera‧tion werde entlastet. Neubauer sprach sich daher vor allem für eine weitere Förderung und Verbesserung der Ausbildung junger Menschen aus, damit diese zu besseren Löhnen arbeiten und damit über einen längeren Zeitraum höhere Beiträge zahlen könnten.

Neubauer merkte zudem an, dass die heftig diskutierte Bürgerversicherung im Moment höchstens ein Thema für übermorgen sei. In der frisch beschlossenen Regierungskoalition werde es zu dieser Reform nicht kommen, das Thema sei jedoch nicht für alle Zeiten ad acta gelegt. Auf lange Sicht hält Neubauer eine dreigeteilte Gesundheitsversorgung für möglich. So könnten innovative Medikamente oder Behandlungsmethoden nach dem Nachweis der Kostenwirksamkeit als Basisversorgung von der GKV angeboten werden; eher verfügbar wären diese durch freiwillige Zusatzleistungen der Versicherten und direkt verfügbar für Selbstzahler. Zahnersatz werde in die zweite Kategorie fallen, implantologische Versorgungen wahrscheinlich sogar in die Dritte und seien damit keine Lösung für Normalverdiener.

Mehr Probleme mit der neuen GOZ

Der Präsident des BDIZ EDI, Christian Berger, bezeichnete die novellierte GOZ als „Nullnummer“. Bei vielen Leistungen seien Steigerungen beim Honorar nicht erfolgt, eine deutliche Inkonsistenz sei erkennbar: Es gebe zwar einige Anhebungen, der Punktwert sei dabei aber nicht berücksichtigt worden. Die medizinische Notwendigkeit vieler Leistungen werde angezweifelt beziehungsweise bestritten, ebenso wie zunehmend auch die zahnärztlichen Begründungen. Zudem seien die Zeitvorgaben teilweise unmöglich einzuhalten, vielfach liege ein deutlich zu enger Zeitrahmen zugrunde. Bergers Fazit: „Die Probleme sind größer geworden als bei der alten GOZ.“ Aus der bisherigen Erfahrung mit der GOZ 2012 rät Berger dazu, Analogberechnungen zu nutzen. „Analoge Berechnungen wurden nach der GOZ 1988 mit annähernd die Kostensitua‧tion respektierenden Bewertungen in die GOZ 2012 übernommen. Sie sind daher ein flexibles Instrument.“ Als Reak‧tion auf die Probleme hatte die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und den Beihilfestellen von Bund und Ländern bereits Ende April 2013 ein Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen zur GOZ eingerichtet. Das Gremium hat die Aufgabe, grundsätzliche Auslegungsfragen der GOZ, Fragen der privatzahnärztlichen Qualitätssicherung sowie Fragen des Inhalts und der Abgrenzung privatzahnärztlicher Leistungen zu diskutieren. Laut Pressestelle der BZÄK sind die Ergebnisse des Beratungsforums momentan in der Abstimmung und werden frühestens im Frühjahr 2014 kommuniziert.

Rechtsanwalt Peter Knüpper informierte die Anwesenden über Auswirkungen des neuen Patientenrechtegesetzes. Er wies zunächst darauf hin, dass das Arzt-Patienten-Verhältnis selbstverständlich nach wie vor mehr als nur eine Rechtsbeziehung sein müsse. Knüpper wies auf das Kuriosum hin, dass laut Gesetz jede Behandlung nach aktuellem Standard durchzuführen sei – dieser werde allerdings nirgendwo genau definiert. Als Tipp nannte Knüpper das „shared decision making“, bei dem der Arzt den Standard mit dem Patienten selbst festlegen solle. Um allen Eventualitäten vorzubeugen, müsse das Ergebnis des Beratungsgesprächs über die Behandlung bestenfalls schriftlich dokumentiert und von beiden Parteien unterzeichnet werden. „Es ist ein Gespräch mit Legitimierungs- und Entlastungscharakter“, stellte Knüpper fest. Auch die Aufklärung des Patienten über Folgen und Risiken einer Behandlung sei ein äußerst wichtiges Gespräch, dessen Dokumentation bei Rechtsstreitigkeiten entscheidend sein könne. Zusätzlich oder anstelle der schriftlichen Fixierung könne auch die sogenannte Aufklärungsroutine nachweisen, dass eine Belehrung tatsächlich stattgefunden hat – hier wird die ständige Praxis als Beweis angeführt.

Alternativen offensiv darlegen

Der Zahnarzt solle dabei auch stets offensiv über Behandlungsalternativen informieren. In die Patientenkartei müsse unbedingt ein entsprechender Vermerk eingetragen werden, wenn möglich auch mit Nennung eines Zeugen aus dem Praxisteam. Die Struktur des Behandlungsvertrags solle zudem im Praxisqualitätsmanagement abgebildet sein. Andere Aspekte wie ein Hygieneplan, die Validierung und der Delegationsrahmen seien ebenfalls Haftungsgründe für den Praxisbetrieb.