Läuft alles konform?

Die wichtigsten Grundlagen fürs Hygienemanagement

Die Hygienestandards in deutschen Zahnarztpraxen sind hoch. Das betonte die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) jüngst, als es hieß, der zahnmedizinische Normalbetrieb inklusive aller Prophylaxebehandlungen könne trotz Corona wieder aufgenommen werden. Doch wie sieht es in Ihrer Praxis aus?


Hygienemanagement

Beachten Sie die wichtigsten Grundlagen des Hygienemanagements, um sich vor Haftungsansprüchen zu schützen. © Böll


Halten sich alle strikt an den Hygieneplan? Werden die Vorgaben von RKI und Co korrekt ausgelegt? Besteht Ihre Praxis in Sachen Hygiene bei der Begehung? Hier haben wir einige Tipps zum Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis für Sie.

Hygieneplan

Die wichtigste Säule für ein gutes Hygienemanagement ist der gesetzlich vorgeschriebene Hygieneplan, der als Betriebsanweisung gültig sein muss. Die BZÄK hat hierfür gemeinsam mit dem Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) einen Muster-Hygieneplan ausgearbeitet, den Sie als PDF-Formular auf deren Webseite herunterladen und anschließend individuell an Ihre Praxisbedürfnisse bkönnen. Darin berücksichtigt sind die Empfehlungen zur „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde“ der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut sowie die Empfehlungen des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Dieses Grundlagendokument sollten Sie und Ihre Mitarbeiter, genauso wie den Hygieneleitfaden des DAHZ, kennen. Ein Abweichen dieser Empfehlungen wird von der Rechtsprechung in der Regel als grob fehlerhaft angesehen und kommt Patienten bei eventuellen Haftungsklagen als enorme Beweiserleichterung zugute.

Benennung einer Hygienebeauftragten

Des Weiteren müssen Sie als Praxisinhaber festlegen, wer aus Ihrem Team die Verantwortung für sämtliche Maßnahmen aus dem Hygienemanagement, wie die Aufbereitung samt Instandhaltung und Freigabe der aufbereiteten Medizinprodukte, trägt. Hierfür benennen Sie (formell mittels entsprechendem Schriftstück) eine Hygienebeauftragte.

Achtung: Zwar übertragen Sie die Zuständigkeit für die Organisation der Hygiene an Ihre Mitarbeiterin, als Praxisinhaber bleiben Sie in letzter Instanz im Zweifel aber dennoch haftbar.

Qualifikation der Mitarbeiter im Hygienemanagement

Natürlich muss sämtliches Praxispersonal über die Hygienemaßnahmen Bescheid wissen. Sie sollten Ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen (mindestens einmal jährlich) und ihr Wissen überprüfen. Die benannte Hygienebeauftragte muss darüber hinaus über eine bestimmte Qualifikation verfügen. Mit einer einmaligen Fortbildung ist es jedoch auch hier nicht getan. Das zuständige Personal muss kontinuierlich geschult werden. Die Nachweise über diese Sachkenntnis sollten Sie ebenfalls dokumentieren und im QM-Handbuch hinterlegen. Eine regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse ist sinnvoll, denn manchmal schleichen sich über die Zeit unbemerkt Fehler ein. Deswegen profitieren nicht nur jüngere Mitarbeiter von Weiterbildungen, sondern auch die „alten Hasen“ können dabei oft hilfreiche Informationen mitnehmen. Und seien es nur kleine Optimierungen, um Abläufe einfacher, schneller oder sicherer zu gestalten.

Für die Schulung Ihres Personals können Sie die Fortbildungsangebote von Kammern, Herstellern oder Dentaldepots nutzen. Die Firma W&H bietet Ihnen zum Beispiel aktuell eine Hygieneschulung im Wert 590 Euro komplett kostenlos vor Ort in Ihrer Praxis an, wenn Sie W&H-Produkte aus dem Bereich Sterilisation, Hygiene und Pflege im Wert von 5.000 Euro (Listenpreis) kaufen.

Hygienedokumentation

Für Sie als Praxisbetreiber ist vor allem eines wichtig: der Nachweis darüber, dass alles korrekt läuft. Ihre Hygieneprozesse können noch so gut sein – wenn nicht ausreichend dokumentiert wird, nützt das wenig. Legen Sie deshalb großen Wert auf eine lückenlose Rückverfolgbarkeit. Das heißt, halten Sie Ihre Mitarbeiter zur peniblen Erfassung der Schritte und Freigaben an. Das gilt insbesondere, falls in Ihrer Praxis handschriftlich dokumentiert wird.

Intelligente Technologien nutzen

Mehr Erleichterung bringt allerdings die automatische Dokumentation durch moderne Hygienegeräte. Maschinelle Aufbereitungsprozesse mit Reinigungs- und Desinfektionsgeräten (RDG) sowie Sterilisatoren sind oftmals nicht nur effizienter, sondern bieten Ihnen auch eine größere Sicherheit. Durch standardisierte Prozesse und Fehlererkennung einerseits, durch die Hygienedokumentation andererseits. Geräte wie die RDGs Teon oder Teon +, das Pflegegerät Assistina TWIN oder der Sterilisator Lisa von W&H unterstützen Ihre Mitarbeiter mit validierten Verfahren deshalb optimal bei der Aufbereitung.

Beim Lisa Sterilisator der neusten Generation kann beispielsweise dank der sogenannten EliTrace-Technologie der Sterilisationsprozess erstmals bis zum einzelnen Instrument oder Instrumentenkit nachvollzogen und dokumentiert werden. Dazu benötigen Sie keinerlei zusätzliche Software oder Ihren PC. Das Gerät speichert automatisch alle Zyklusberichte auf einem USB-Stick. Gleichzeitig lässt sich das Menü zur Rückverfolgbarkeit individuell anpassen. Benutzer, die den Sterilisator be- und entladen, werden durch die Eingabe einer persönlichen PIN am Gerät identifiziert. Wenn Sie den Status Ihres Autoklaven vom Smartphone oder Tablet aus überwachen möchten, können Sie darüber hinaus die W&H Steri App nutzen. Mit ihr lassen sich auch Instrumenten innerhalb eines einzelnen Sterilisationszyklus scannen, nachverfolgen und in einer Verlaufsdatenbank eintragen.

Mehr Infos zu den W&H-Produkten für Reinigung, Sterilisation und Pflege finden Sie unter www.wh.com