27.10.2022

Kinderzahnärztin – nein! Kinderzahnarztpraxis – ja!

Die Werbung mit dem Begriff „Kinderzahnärztin“ in Verbindung mit der Bezeichnung „Kieferorthopädin“ sowie die Bezeichnung einer Praxis als „Praxis für Kinderzahnmedizin“ sind unzulässig (BGH, Urt. v. 07.04.2022 – I ZR 5/21). Hingegen ist die Werbung mit der Angabe „Kinderzahnarztpraxis“ nicht irreführend und damit zulässig (BGH, Urt. v. 07.04.2022 – I ZR 217/20). mehr


27.10.2022

Wer jetzt seine Patienten unterstützt, profitiert später

Neben den Anforderungen im fachlichen und bürokratischen Bereich wird für die Zahnarztpraxis als Unternehmen auch die zukunftsorientierte Beschäftigung mit den Kostenträgern immer relevanter. Ein gut versicherter Patientenstamm ist ein Erfolgskriterium für die nachhaltige und langfristig positive Entwicklung einer Zahnarztpraxis. mehr


Neue Regelung ab 2023

Neue Compliance-Vorgaben für Zahnärzte

Fast unbemerkt haben sich die Kassenzahnärztliche Vereinigung und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) am 7. Februar 2022 über die Rahmenbedingungen der Zahnarztnummernvergabe verständigt – und Zahnarztpraxen, zahnärztliche Berufsausübungsgemeinschaften und zahnärztliche Medizinische Versorgungszentren damit vor neue Compliance-Vorgaben gestellt. mehr


Patientenaufklärung

Streit und Irrtümer bei Aufklärungsbögen

Streiten Patient und Behandler um die Richtigkeit einer Zahnbehandlung, geht es in der Regel nicht nur um die Behauptung eines Behandlungsfehlers, sondern auch um die Frage der korrekten Aufklärung. mehr


Patientenkommunikation

Der Umgang mit Dentalphobikern

Betroffene haben eine oftmals panische Angst vorm Zahnarzt. Solange es geht, vermeiden sie eine Behandlung, bauen dadurch aber nur zusätzlichen psychischen und physischen Leidensdruck auf. Erst wenn es fast schon zu spät ist, ringen sie sich zu einem Besuch in der Praxis durch. Manche Phobiker schaffen allerdings nicht einmal das. Was können Zahnärzte in so […] mehr


Praxistipp

Sorglos und effizient: Das „Was-Wieviel-Wo-Prinzip“

Mit dem einfachen Workflow von Deutschlands größter Preisvergleichs- und Bestellplattform AERA-Online braucht man sich um diese Herausforderungen keine Gedanken mehr zu machen. Man beantwortet sich nur drei einfache Fragen: Was? Wieviel? Wo? Alles weitere übernimmt AERA-Online. Wenn es an den Einkauf von Dentalprodukten geht, steht die Beantwortung der Frage: „Welches Produkt wird benötigt?“ an erster […] mehr


22.08.2022

BSG erschwert MVZ-Gründung für Vertragszahnärzte

In einem grundlegenden Urteil (Urteil vom 26.01.2022 – B 6 KA 2/21 R) hat sich das BSG zu einer Fragestellung geäußert, die in der Vergangenheit für Gesellschaften bürgerlichen Rechts umstritten war, im Zusammenhang mit MVZ GmbH aber kaum diskutiert wurde. Die Frage war, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gesellschafter der Trägergesellschaft auch Angestellter des […] mehr


Mitarbeiterführung

Begeisterte Mitarbeiter begeistern Patienten

Die Rollen des Zahnarztes als Führungskraft sind vielfältig: Wegweiser und Vorbild, Koordinator und Kollege, Berater und Motivator, und in der Hauptrolle natürlich Behandler und zugleich Unternehmer. Zahnärzte (re-)präsentieren, meistern ein komplexes Aufgabengebiet und sollen das vorleben, was von Mitarbeitern im Umgang mit Patienten verlangt wird: Begeisterung. Hier wie dort ist das nicht immer einfach. Die […] mehr


Qualitätsmanagement

Das Amazon für Zahnimplantate

Co-Founder Marc-Philipp Kern sprach mit der Dental Magazin-Redaktion über die Vorteile für Zahnärzte und Labore, die durch den digitalisierten Bestellprozess von Zahnimplantaten und Zubehör entstehen. Erzählen Sie uns bitte etwas über die Bestellplattform Implify. KERN: Implify ist mehr als eine reine Bestellplattform. Wir verstehen uns als unabhängige Technologie- und Serviceplattform mit dem langfristigen Ziel, die […] mehr


Abrechnungstipp

Regressfalle EXZ1 (Bema-Nr. 49) vermeiden

Abrechenbar für jede Art von Zahnfleischbeseitigung? Unter der EXZ1 Bema-Nr. 49 wird die „Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe für das Gebiet eines Zahnes“ berechnet. Unter Bestimmung Nr. 1 ist beschrieben, dass die Nr. 49 in derselben Sitzung nicht für dasselbe Gebiet neben einer anderen chirurgischen Leistung berechenbar ist. Das heißt, die EXZ1 ist nur als selbstständige Maßnahme und […] mehr


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