Steuertipp

Investieren und Steuern sparen 2015

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und der jährliche „Vorweihnachtsstress“ macht sich langsam bemerkbar. Zwischen unzähligen Besorgungen, Terminen und den letzten Vorbereitungen für den Jahresendspurt bleibt kaum Zeit, sich noch Gedanken über finanzielle Anschaffungen oder voraussichtliche Steuerlasten zu machen. DENTAL MAGAZIN sprach dazu mit Michael Hage, Leiter Henry Schein Financial Services Deutschland.


Zum Jahreswechsel lohnt sich das Gespräch mit dem Steuerberater, da bestimmte Investitionen sich positiv auf die Steuerforderungen auswirken könnten. © Marco2811/fotolia


Für viele Praxen und Labore kann es sich finanziell auszahlen, noch vor Ende 2015 einige Investitionen zu tätigen – und damit richtig Steuern zu sparen. Denn wer die Weichen zum Jahresende richtig stellt, kann die Steuerlast mit einer größeren Investition für dieses Jahr noch drücken. Diese Investition sollte allerdings sinnvoll geplant werden, lautet einer der wichtigsten Tipps von Michael Hage.

Herr Hage, welche Investitionssumme müsste ich als Praxis oder Labor in diesem Jahr noch tätigen, damit es sich steuerlich rechnet?

Michael Hage: Das kommt ganz darauf an, wie hoch die zu erwartende Steuerlast ist und wie weit Sie sie drücken wollen. Grundsätzlich kann man als Einnahme-Überschuss-Rechner, was die allermeisten Zahnärzte sind, bis zu 40 Prozent der Investitionssumme noch in diesem Jahr steuerlich geltend machen. Bei Gewerbetreibenden und bilanzierenden Zahnärzten ist der Betrag geringer, aber auch da kann sich ein Gespräch mit dem Steuerberater lohnen. Nehmen wir an, Sie entschließen sich zum Kauf eines größeren Geräts für Ihre Praxis im Wert von 50 000 Euro, dann könnten Sie bis zu 20 000 Euro noch in diesem Jahr steuerlich geltend machen.

Welche Investitionsform würden Sie empfehlen?

Hage: Das kann man so pauschal nicht beantworten, aber wer in diesem Jahr noch den maximalen Steuervorteil genießen möchte, der wird um ein Leasing nicht herumkommen. Mit einer Leasingsonderzahlung und erhöhten Raten in 2015 kann man große Effekte erzielen, allerdings darf man dabei die Liquidität nicht außer Acht lassen, da diese auch in 2015 an die Leasinggesellschaft gezahlt werden müssen.
Nehmen wir an, man kauft eine Behandlungseinheit für 50 000 Euro, dann schreibt man diese über zehn Jahre ab. Das heißt, dass man pro Jahr 5000 Euro steuerlich geltend machen kann. Wenn die Einheit aber erst im November montiert wird, sind es nur noch 2/12 von 5000 Euro, also rund 830 Euro. Das wird die Steuerlast auch dann nicht nennenswert drücken, wenn man die Einheit per Darlehen finanziert und die Zinsen mit anrechnet. Bei dem heutigen Zinsniveau wären dies wahrscheinlich keine 200 Euro. Unterm Strich also gerade einmal etwas mehr als 1000 Euro.

Mit einer Leasinglösung hingegen kann man bei einer geschickten Kombination von Leasingsonderzahlung und degressivem Ratenverlauf bis zu 20 000 Euro steuerlich geltend machen. Erfahrungsgemäß ist das schon eher ein Betrag, der sich positiv bemerkbar macht. Am Ende der Laufzeit kann der Kunde dann entscheiden, ob er die Einheit zurückgibt oder von der Leasinggesellschaft kauft.
Wichtig ist, dass diese Modelle mit dem Steuerberater besprochen werden, da er den besten Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse hat und einschätzen kann, wie hoch die Steuerlast wahrscheinlich sein wird.
Übrigens können auch künftige Existenzgründer jetzt schon Steuern sparen.

Wie das?

Hage: Der weitsichtige Gründungswillige plant sorgfältig seine Existenzgründung, doch dadurch können bereits vor dem offiziellen Start Kosten entstehen. Der Fiskus unterstützt im Gründungsvorhaben, indem er auch Ausgaben anerkennt, die vor der Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit entstanden sind. Belege sollten gesammelt werden, so dass kein Geld am Ende verschenkt wird.

Welchen Tipp haben Sie im Bereich geringwertiger Wirtschaftsgüter?

Hage: Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von bis zu 410 Euro (exkl. MwSt.) dürfen im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden. Voraussetzung ist, dass die Gegenstände beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar sind und Sie nicht von der Sammelabschreibung (Pool-Abschreibung) Gebrauch machen.

Wie können Sie als Full-Service-Anbieter rund um das Thema Steuern unterstützen?

Hage: Wir möchten für unsere Kunden vor allem eins: bestmöglich Liquidität und Steuervorteile kombinieren. Deshalb wird jeder Kunde individuell beraten und auf seinen jeweiligen Bedarf geprüft. Durch die Zusammenarbeit mit exzellenten und branchenkundigen Partnern haben wir uns in der Dentalbranche ein umfassendes Netzwerk aufgebaut und können im Markt sehr gut verhandeln. Als Einzelperson ist dies oftmals schwieriger und zudem noch eine zeitintensive Angelegenheit.

Haben Sie einen noch besonderen Tipp zum Jahresende?

Hage: Man sollte nicht nur nach dem günstigsten Zins schauen, denn gerade unter steuerlichen Gesichtspunkten ist dies oftmals nur die zweitbeste Lösung. Wie so oft im Leben ist die billigste Lösung nicht immer Beste.

Umfassende Hilfestellung

Die Experten vom Henry Schein Financial Services Team (henryschein-dental.de) helfen gerne dabei, noch kurz vor Jahresende die Steuerlast zu senken. Henry Schein leistet dabei gerne umfassende Hilfestellung, dennoch sollte auf eine umfassende Beratung des Steuerberaters nicht verzichtet werden.