Digitalisierung

Finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen

Für Investitionen in die digitale Infrastruktur können Praxisinhaber Förderungen beantragen und steuerliche Vorteile geltend machen.


Digitalisierung Zahnarztpraxis Beratungsgespräch

Ein Modul zur Förderung der Digitalisierung sieht die Unterstützung des Kaufs von Hardware vor. © Böll


Das Voranschreiten der Digitalisierung in allen Lebensbereichen war auch im Jahr 2019 schon spürbar. Die Corona-Pandemie hat dann endgültig deutlich gemacht, dass der Bedarf an digitalen Anwendungen, die auch ohne persönlichen Kontakt deutliche Mehrwerte bieten, eindeutig vorhanden ist. Vielfach sorgen finanzielle Bedenken dafür, dass Inhaber einer Zahnarztpraxis noch davor zurückschrecken, die Digitalisierung ihrer Praxis auszubauen – dabei werden Online-Terminbuchungs-Möglichkeiten u. v. m. von vielen Patienten mittlerweile vorausgesetzt und tragen somit zum guten Ruf der Praxis bei und in letzter Konsequenz damit auch zum wirtschaftlichen Erfolg.

Darüber hinaus gibt es einige Möglichkeiten, sich selbst für die Investition in „Digitales“ zu belohnen. Denn der Staat unterstützt das Engagement in zukunftsgerichtete Projekte. Hier besteht ein großes Potenzial für Praxisinhaber, den Ausbau der digitalen Infrastruktur mithilfe von Förderungen mitzufinanzieren.

Steuerliche Vorteile und staatliche Förderung der Digitalisierung in der Zahnarztpraxis

Das deutsche Steuerrecht sieht in der Regel die sog. lineare Abschreibung vor. Gemäß eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom 26.02.2021 kann für die Computerhardware sowie für die Betriebs-und Anwendersoftware eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Dies gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft bietet darüber hinaus zwei Module an, die Praxisinhaber für staatliche Förderungen in Anspruch nehmen können. Das erste Modul betrifft die Hardware, mit dem zweiten Modul soll die Aus- bzw. Fortbildung der Mitarbeiter im Umgang mit digitalen Anwendungen und Geräten gefördert werden.

Zahnarztpraxis Digitalisierung BMWI-Förderung

Prozessablauf zum Antrag auf Förderung der Digitalisierung © Bundesministerium für Wirtschaft

Mit dem Hardware-Modul wird nicht der Austausch von bereits vorhandenen Geräten unterstützt, sondern die Erweiterung der Praxis um PCs, Server und digitale Behandlungsgeräte, die die Praxis für die Zukunft stark machen sollen. Die Förderung beträgt 50 Prozent (!) der Investitionssumme. Wichtig zu beachten ist, dass der Antrag auf die Förderung eingereicht werden sollte, bevor die Investitionen getätigt werden. Denn mit dem Antrag muss beim Bundesministerium ein Digitalisierungsplan eingereicht werden, in dem klar zu erkennen ist, was der Praxisinhaber plant und welche Erweiterungen vorgenommen werden sollen. Mit Erhalt des Genehmigungsbescheides kann der Praxisinhaber dann sicher sein, die ewünschte Förderung auch tatsächlich zu erhalten. Die umgesetzten Maßnahmen stehen dann auch unter Prüfung (Prozessablauf s. Abbildung).

Weitere Informationen online

Weitere Informationen zur Initiative „Digital Jetzt“ des Bundesministeriums für Wirtschaft können Interessierte unter www.digitaljetzt-portal.de sowie unter www.bmwi.de/digital-jetzt abrufen.