Finanzen

Gewinnziele realisieren

Mehr und besser verdienen – das wollen die meisten Menschen, auch die meisten Zahnärzte. Doch wie können Praxisinhaber ihre Erträge optimieren und den angestrebten Unternehmerlohn auch tatsächlich erreichen?



Zahnärzte, die die Früchte ihrer Arbeit ernten wollen, sollten errechnen, welchen Honorarumsatz sie pro Behandlungsstunde erzielen und wie hoch der Gesamtjahresumsatz ist, den sie benötigen, um ihren gewünschten Jahresgewinn zu erwirtschaften. Dazu sollte der Praxisinhaber zunächst mithilfe seines Steuerberaters ermitteln, wie hoch die Kosten und die erzielten Honorare pro Arbeitsstunde sind. Ausgangsbasis für diese Berechnung sind die sich aus der Gewinnermittlung beziehungsweise der aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) ergebenden Gesamtkosten der Praxis für eine bestimmte zeitliche Periode.

Kalkulationsschema

Doch nicht nur die Praxiskosten, auch der vom Zahnarzt erwartete Mindestgewinn (Unternehmerlohn) sollte in die Berechnung einbezogen werden. Mithilfe eines stark vereinfachten Kalkulationsschemas lässt sich diese Analyse darstellen. Angenommen die Praxiskosten liegen (ohne Fremdlabor) bei 170.000 Euro pro Jahr, und der Praxisinhaber wünscht sich einen Jahresgewinn von 130.000 Euro. Dann benötigt er einen Mindestjahresumsatz von 300.000 Euro. Dividiert er diesen Wert durch seine Jahresbehandlungsstunden, beispielsweise 1.500 Stunden, ergibt sich daraus ein Sollumsatz je Behandlungsstunde in Höhe von 200 Euro. Liegt das tatsächlich erzielte Honorar je Stunde darunter, wird der Praxisinhaber seinen angestrebten Gewinn nicht erreichen können, sofern die Kostenstruktur unverändert bleibt.

Wohlgemerkt: Das hier dargestellte Schema ist stark vereinfacht. So sind tatsächlich Leistungsstundensätze für Selbstzahler, Privat- und Kassenpatienten zu unterscheiden.

Die Jahresbehandlungsstundenzahl variiert natürlich von Praxis zu Praxis. Doch jeder Zahnarzt kann sich seine Jahresbehandlungsstundenzahl einfach errechnen. Dazu subtrahiert er von den 365 Kalendertagen zunächst die Samstage, Sonntage und Feiertage (etwa 115), seine Urlaubstage (beispielsweise 24) sowie Krankheits- und Fortbildungstage (beispielsweise 11). Es verbleiben also in diesem Beispiel insgesamt 215 Arbeitstage. Nehmen wir an, dieser Zahnarzt behandelt seine Patienten sieben Stunden pro Arbeitstag, so ergeben sich insgesamt 1.505 Jahresbehandlungsstunden.

Kostenstruktur durchleuchten

Selbstverständlich sind die Kosten, Umsätze und Behandlungsstunden in jeder Praxis individuell zu berechnen. Doch der Aufwand lohnt. Immer wieder zeigt sich dank derartiger Berechnungen, dass Zahnärzte ihr angestrebtes Honorar und ihren Unternehmerlohn nicht erwirtschaften können, wenn sie ihr Praxismanagement nicht ändern. In diesen Fällen muss dann, um den kalkulierten Gewinn zu erreichen, die Kostenstruktur der Praxis detailliert durchleuchtet werden. Häufig wird dem Praxisinhaber dabei erstmals bewusst, welches Einsparpotenzial bei einzelnen Kostenfaktoren besteht. Das Gute: Diese Einsparungen müssen nicht zulasten des Praxispersonals gehen, es gibt auch alternative Kostensenkungspotenziale.

Betriebswirtschaftlich denken

Clevere Zahnärzte lassen sich daher nicht nur hinsichtlich steuerlicher Fragen beraten, sondern beziehen auch betriebswirtschaftliche Themen mit ein. Schließlich schläft die Konkurrenz nicht, und die eigene Arbeit soll sich auszahlen.

Günter Balharek ist Diplom-Finanzwirt, Steuerberater und Geschäftsführer der alpha Steuerberatungsgesellschaft mbH, eines Geschäftsbereichs der Ärztlichen Unternehmensgruppe Büdingen. Die alpha Steuerberatungsgesellschaft mbH ist spezialisiert auf Zahnärzte und Ärzte. www.alpha-steuer.de