Hygienekosten in der Zahnarztpraxis

Hygienekosten richtig kalkulieren

Den Hygienemaßnahmen in der Zahnarztpraxis wird gerade in den letzten Jahren eine ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Spätestens seit präventive Praxisbegehungen stattfinden, nehmen Praxen ihre Hygienemaßnahmen genau ins Visier und erfahren in den Fortbildungen immer mehr über die allgemeinen und speziellen Anforderungen.


Foto: Skupin


Für die Hygiene in Zahnarztpraxen und für die besonderen Anforderungen an die ordnungsgemäße Aufbereitung von sterilen oder keimarmen zur Anwendung kommenden Medizinprodukten gilt eine große Zahl an Gesetzen, Vorschriften, Empfehlungen, Richtlinien und DIN-Normen. Oft werden Zahnärzte und Teams von den mit Anschaffung und Umstellung verbundenen Kosten überrascht. Transparenz ist hier wichtig, vor allem dann, wenn wir die Gesamtkosten für die Hygiene herunterbrechen auf die einzelne Sitzung. Dann wird schnell klar, dass gerade bei Kurzbehandlungen eine Kostendeckung allein schon aufgrund der Hygienekosten nicht möglich ist.

Hygienekosten werden als derjenige bewertete Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen definiert, der in einer Zahnarztpraxis durch Beachtung der Hygienevorschriften verursacht wird.

Es wird unterschieden zwischen Hygienesachkosten und Hygienepersonalkosten.

Hygienesachkosten umfassen den Verbrauch von Gütern und spezielle Dienstleistungen:

  • Kosten für langlebige Wirtschaftsgüter,
  • Kosten für weitere Wirtschaftsgüter, Dentalwaren, Abnahme-, Reparatur-, Nachrüstkosten und Gebühren für Kontrolle von Geräten und Einrichtungen nach dem MPG, Anteilige Praxisraumkosten,
  • Kosten im Zusammenhang mit Arbeitsschutz- und Fortbildungsverpflichtungen,
  • Kosten der Entsorgung und
  • Kosten der Verbrauchsmittel für Reinigung, Desinfektion, Pflege und Sterilisation.
  • Hygienepersonalkosten werden durch Leistungen im Hygienebereich der Mitarbeiter der Zahnarztpraxis verursacht. Bei den Hygienepersonalkosten werden unterschieden:
  • Kosten der Hygiene pro Jahr
    Nach einer IDZ- Studie (Institut der Deutschen Zahnärzte) aus dem Jahr 2008 betragen Hygienesachkosten pro Jahr im Durchschnitt: 31.854 € und Hygienepersonalkosten pro Jahr im Durchschnitt: 23.071 € bezogen auf die Einzelpraxis. Das heißt, die Gesamtkosten für die Hygiene betragen im Durchschnitt 54.925 € pro Jahr.

Schon aus dieser Übersicht wird deutlich, dass die Hygienekosten einen nicht unerheblichen Teil des gesamten Kostenapparats einer Zahnarztpraxis ausmachen. Diese Kosten sind im Lauf der letzten Jahre gestiegen. Gründe für die Kostensteigerung sind

  • Inflation: Einen Teil der Preissteigerung macht die jährliche Inflationsrate aus. Dabei sind die Kosten für viele Einmalprodukte durch rationellere Produktion und Verlegung von Produktionsstandorten relativ stabil geblieben.
  • Erwartungen der Patienten: Gerade die HIV- bzw. Hepatitisproblematik und auch die Epidemien der letzten Jahre (Vogelgrippe, Masern u. Ä.) haben das Bewusstsein für die Übertragung von infektiösen, teilweise sogar tödlichen Erkrankungen geschärft. Die Patienten sind heute besser informiert und stellen hohe Anforderungen an die Hygiene. Desinfektions- und Hygienemaßnahmen sollten deshalb sichtbar sein für den Patienten.
  • Neue Geräte und Materialien: Die Umstellung von der manuellen Aufbereitung auf die maschinelle ist ein Schritt in Richtung mehr Sicherheit bei der Aufbereitung – sowohl für den Patienten als auch für das Personal. Dabei sind sowohl die Investi‧tionskosten als auch die Kosten für Validierung und Wartung deutlich höher.

Kosten pro Stunde oder pro Patient

Jahreskosten in einer Übersicht bleiben oft noch recht neutral. Mit diesen Summen kann man weniger anfangen als mit Kosten, die eine kleinere Bezugsgröße haben.

Wir haben für unsere Berechnung eine Musterpraxis zugrunde gelegt. In dieser Praxis arbeiten ein Zahnarzt und drei Mitarbeiterinnen. Zahnarzt und Mitarbeiterinnen arbeiten 220 Tage pro Jahr und acht Stunden pro Tag. Die Praxis hat im Durchschnitt 30 Patientenbesuche pro Tag. Pro Quartal suchen insgesamt 500 Patienten die Praxis auf.

Hygienekosten pro Patient

Bei dieser Berechnung werden die Hygienekosten auf die Zahl der Patienten berechnet, die die Praxis besuchen. Bei 500 Behandlungsfällen pro Quartal ergeben sich 2000 Behandlungsfälle pro Jahr.

Daraus ergibt sich, dass diese Musterpraxis pro Patient vom Honorarumsatz 27,46 € für die Hygiene abziehen muss.

Beispiel: Herr Muster (privat versichert) kommt zur Kontrolluntersuchung. Es wird Zahnstein an 28 Zähnen entfernt. Er wird über die Notwendigkeit einer Parodontaltherapie aufgeklärt. Abgerechnet werden GOZ-Nrn. 0010, Ä1, 4050 (18×), 4055 (10×). Bei einem Steigerungsfaktor von 2,3 errechnet sich ein Honorarumsatz von 63,68 €. Nach Abzug der Hygienekosten bleibt ein Ertrag von 26,22 €.

Hygienekosten pro Besuch

Jetzt wird die Kostenkalkulation erst richtig interessant. Denn die berechneten Hygienekosten enthalten nur die Posten, die in jedem Fall für den Patienten bei jedem Besuch aufgebracht werden müssen. Sie enthalten die Investitions- und Fixkosten ebenso wie die Kosten für Einmalmaterialien und Desinfektionsmittel. Dabei geht die Musterrechnung von 25 Patientenbesuchen pro Tag aus.

Mit dieser Information wird jetzt deutlich, dass eine hohe Patientenfrequenz pro Tag unwirtschaftlich wird. Der hygienische Aufwand für die Vor- und Nachbereitung des Behandlungszimmers ist für die kurze Mundbehandlung nicht viel geringer als für eine Präparation. In der folgenden Übersicht können Sie den Vergleich zwischen einigen typischen Kurzbehandlungen im Vergleich zum Hygieneaufwand vornehmen.

Kurzbehandlungen müssen oft sein. Der Patient muss zur Nachbehandlung oder auch zur Mundbehandlung in die Praxis kommen und behandelt werden. Deutlich werden soll an diesen Beispielen, dass es wirtschaftlich wichtig ist, eine Ausgewogenheit herzustellen zwischen kurzen und langen Behandlungssitzungen und im Bereich der GOZ bei der Gebührenbemessung den wirtschaftlichen Aspekt der Hygiene nicht unberücksichtigt zu lassen.

Christine Baumeister-Henning
ist seit 1982 im Praxismanagement aktiv und zertifizierte Z-PMS-Moderatorin, Business-, Team- und Konfliktcoach, Sachverständige für Gebührenrecht.
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