Änderungen verzögert

Zahnärztliche Approbationsordnung bleibt erstmal bestehen

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Anfang August einen Kabinettsentwurf zur „Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung“ vorgelegt. Diese wurde nun vom Bundesrat abgelehnt. Neuerungen in der Verordnung, die seit 1955 quasi unberührt ist, sind somit erst einmal vom Tisch.


Bundesrat verzögert die neue Approbationsordnung © Bundesrat


Die Approbationsordnung für Zahnärzte stammt aus dem Jahr 1955. Seit über 60 Jahren ist sie mittlerweile inhaltlich größtenteils unverändert geblieben. Viele Stimmen fordern, dass eine Anpassung nötig sei. Als Vorbild wird dabei oft die ärztliche Approbationsordnung genannt, die über die Jahre immer wieder zeitgemäß angepasst wurde. Sowohl in der Sitzung des Kulturausschusses vom 16. Oktober als auch in der Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates vom 19. Oktober wurde dem vom Bundesgesundheitsministerium längst befürworteten Entwurf nicht zugestimmt.

Kein Wunder also, dass diese ausbleibenden Maßnahmen bei den Verantwortlichen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) negativ aufstoßen. „1955 war der Praxisalltag noch ein ganz anderer. Zwischen der Zahnmedizin heute und damals liegen Welten. Die Hochschulen brauchen aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen, um die Studierenden auf gesicherter Grundlage auf die neuen Herausforderungen vorbereiten zu können“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. „Nur mit Goodwill kommt hier niemand weiter. Es bedarf auch der notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen für die Hochschulen. Die Verbesserung der Bildung ist ein zentraler Politikansatz. Über 60 Jahre alte Verordnungen widersprechen diesem. Im Interesse aller Patienten und der nachwachsenden Zahnärztegeneration fordern wir die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf, die ständigen Verzögerungen zu beenden“, so Engel weiter.

Auch beim Bundesverband der Zahnmedizinstudenten stößt man auf Unverständnis. „Junge Zahnärzte benötigen wegen der steigenden wissenschaftlichen Anforderungen eine Approbationsordnung, die diesen Anforderungen gerecht wird“, so Maximilian Voß, erster Vorsitzender des Bundesverbandes. „Es gibt so viele Veränderungen seit der alten Verordnung von 1955. Die Politik ist in der Pflicht, die Ausbildungsbedingungen nach 60 Jahren Stillstand endlich anzupassen.“