Mundhygiene

Zähneputzen gegen COVID-19

Nicht nur Mundschutz und Abstand halten helfen, die Verbreitung von COVID-19 einzudämmen. Auch Zähne putzen hilft gegen die Verbreitung des Virus.


Zähne putzen COVID-19

Auch Zähneputzen kann gegen die Verbreitung von COVID-19 beitragen. © Alliance – stock.adobe.com


Eine Ansteckung mit COVID-19 erfolgt bekanntermaßen über die Tröpfcheninfektion – etwa beim Husten oder Sprechen. Dadurch kommt der Zahmedizin in dieser Pandemie eine wichtige Rolle zu. Wer eine gesunde Mundhöhle aufweist und sich regelmäßig die Zähne putzt, bekämpft aktiv das Virus.

Patienten mit Karies und Parodontitis eher gefährdet

„Prävention stärkt die Immunkompetenz am Entstehungsort der Virusinfektion und hilft über diese Fitmacherfunktion, sie zu vermeiden oder ihren Verlauf abzumildern“, erläutert DGZMK-Präsident Prof. Dr. Roland Frankenberger der Uni Marburg. Patienten mit Karies oder einer Parodontitis sind somit eher gefährdet, wenn sie dem Virus ausgesetzt sind, sich anzustecken und einen stärkeren Verlauf der Krankheit zu erleiden.



Ein Parodontitis-Patient habe eine offene Wunde von ca. 40 Quadratzentimetern, die er häufig unbemerkt im Mundraum trägt. Dass dies ein Türöffner für COVID-19 sei, wäre selbstverständlich, so Frankenberger.

Auch in Großbritannien äußern sich nun Zahnmediziner und die British Dental Association zur Importanz einer gesunden Mundhöhle in der Bekämpfung von Corona. Die Mehrheit der Zahnpasten besäße Inhaltsstoffe, die antimikrobielle Eigenschaften aufweisen und somit gegen das Corona-Virus helfen können. Somit könne es laut der British Dental Association hilfreich sein, sich vor dem Verlassen der Wohnung die Zähne zu putzen.

Geplatzer Rettungsschirm

Dementsprechend sei die Zahnmedizin systemrelevant während dieser Pandemie, wodurch der Aufrechterhaltung der Praxen ein besonderer Stellenwert zukommt. Entsprechend enttäuscht zeigte sich Frankenberger gegenüber der Absage des Rettungsschirms für die Zahnärzte. Der intraorale Status sei keineswegs zu vernachlässigen.

Quelle: DGZMK