6. Februar 2016, Köln

Workshop zum Antikorruptionsgesetz

Anfang Februar beschäftigt sich der BDIZ EDI in einem dreistündigen Workshop in Köln mit dem Antikorruptionsgesetz.


© BDIZ EDI


Das Gesetz zur Vermeidung von Korruption im Gesundheitswesen betrifft auch die Zahnärzte/innen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung ein Sonderstrafrecht schaffen, das die akademischen Heilberufe unter Generalverdacht stellt. Es geht um Bestechlichkeit (§ 299a StGB) und Bestechung (§ 299b StGB) im Gesundheitswesen.

Mit dem dreistündigen Workshop am Samstag, dem 6. Februar 2016, der im Dorint-Hotel am Heumarkt in Köln stattfinden wird, reagiert der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) auf die Nachfrage seitens der Zahnärzte/innen.

„Antikorruptionsgesetz, Praxisführung, Labor, Materialeinkauf – das sollten Sie wissen!“ – so lautet der Titel der Veranstaltung. Referent des Workshops ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Ratajczak, Justiziar des BDIZ EDI. Die Inhalte: die Abgrenzung der beiden Straftatbestände Bestechlichkeit und Bestechung; die Unterscheidung, was künftig rechtlich zulässiges und was strafrechtlich verbotenes Verhalten sein wird; was beim Materialeinkauf künftig beachtet werden muss. Außerdem steht Ratajczak den Teilnehmern Rede und Antwort.

BDIZ EDI begleitet Debatte kritisch

Der Vorstand des BDIZ EDI beobachtet die Entwicklung zum Antikorruptionsgesetz seit vielen Monaten und begleitet die öffentliche Debatte insbesondere in seiner Publikation „BDIZ EDI konkret“ kritisch. Im August 2015 veröffentlichte der Verband einen 36-seitigen Ratgeber und legte gleichzeitig dem Bundesjustizministerium einen alternativen Gesetzentwurf vor. Anders als die Bundesregierung greift der BDIZ EDI nicht ausgewählte Personengruppen im Gesundheitswesen an, sondern fokussiert unerwünschte Verhaltensweisen. Gleichzeitig verlangt er rechtssichere Freiräume für die Berufsausübung.

Der Workshop zum Antikorruptionsgesetz findet am Vortag des 11. Experten Symposiums des BDIZ EDI (Thema „Update kurze und angulierte Implantate: Vorteile und Grenzen“) im Dorint-Hotel am Heumarkt in Köln statt.

Für die dreistündige Veranstaltung am Samstag gibt es 4 CME-Punkte.

                        Was:                Workshop zum Antikorruptionsgesetz

                        Wer:                Zahnärztinnen und Zahnärzte

                        Wann:              Samstag, 6. Februar 2015, 15-18 Uhr

                        Wo:                  Hotel Dorint am Heumarkt, Pipinstr. 1, Köln

                        Kosten:            99 Euro/Person, 4 CME-Punkte

                        Anmeldung:      office-bonn@bdizedi.org

                        Link:                https://www.bdizedi.org/bdiz/web.nsf/id/li_fdiha4umlh.html