Professionelle Zahnreinigung // Übersicht zum Download

Welche Krankenkassen zahlen die PZR?

Welche gesetzlichen Krankenkassen die Professionelle Zahnreinigung (PZR) zahlen, hat die KZBV in einer guten Übersicht zusammengestellt. Die gute Nachricht: Fast jede zweite Kasse gewährt einen Zuschuss.


Professionelle Zahnreinigung

Zur PZR beim Zahnarzt? Viele Krankenkassen zahlen einen Teil der Kosten. © proDente e.V./Johann Peter Kierzkowski


Die KZBV hat eine Umfrage bei allen 124 vom GKV-Spitzenverband im April 2015 gelisteten gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt. Die erfreuliche Nachricht: Nahezu jede zweite gesetzliche Krankenkasse bezuschusst die PZR auf freiwilliger Basis.

Ein paar Beispiele: Die Actimonda Krankenkasse bezuschusst die PZR, wobei der Zuschuss bei 80 Euro für zwei PZRn im Kalenderjahr (zweimal 40 Euro) liegt. Die Barmer GEK zahlt ihren Versicherten einen Zuschuss von maximal 50 Euro für die PZR, begrenzt auf die tatsächlich entstehenden Kosten, die BKK Herkules leistet eine generelle Erstattung i.H.v. 80%, maximal 35 Euro für eine PZR im Kalenderjahr. Die BKK Schleswig-Holstein erstattet die PZR zweimal jährlich mit bis zu 75 Euro.

Häufig sind die Zuschüsse an eine Teilnahme an den individuellen Boniprogrammen geknüpft: Bei der IKK Nord erhalten Erwachsene  bei Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 50 Euro für eine PZR-Rechnung. Im Rahmen des Bonusmodells erstattet die WMF BKK pro Kalenderjahr 20 Euro.

PZR-Zuschüsse nur bei ausgewählten Zahnärtzen

Einige Kostenträger bieten Vergünstigungen jedoch nur in Zusammenarbeit mit ausgewählten Zahnärztinnen und Zahnärzten an. Versicherte können diese Angebote also häufig nicht beim Zahnarzt ihrer Wahl in Anspruch nehmen. Dafür sind in diesen Fällen oft aber ein bis zwei Zahnreinigungen kostenfrei. Manche Kassen bieten ihren Versicherten bei der PZR wahlweise beide Zuschuss-Varianten an.

Beispiel Vereinigte BKK: Die Versicherten lassen entweder die PZR bei ihrem normalen „Haus-Zahnarzt“ durchführen und bezahlen diese, die Rechnung, die sie darüber erhalten, bezuschusst die Vereinigte BKK mit maximal 50 Euro je Kalenderjahr. Die zweite Möglichkeit ist die für den Versicherten kostenfreie Inanspruchnahme der PZR bei bestimmten Vertragszahnärzten der Vereinigten BKK; wählt der Versicherte diese Möglichkeit, so kann er sogar zwei Zahnreinigungen je Kalenderjahr kostenfrei durchführen lassen.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV: “Gerade bei Patienten mit ersten parodontalen Problemen ist die Maßnahme aus medizinischer Sicht absolut geboten, da mit dieser die Sondierungstiefe der Zahntaschen reduziert werden kann. Der wissenschaftliche Nutzen der PZR als präventive Maßnahme bei Karies und Parodontalerkrankungen ist in der Wissenschaft schon lange anerkannt.”

Zum Download: Welche Krankenkassen zahlen PZR? (Quelle: KZBV; Stand: April 2015)