Neuer Leitfaden der KZBV ab sofort verfügbar

Was Sie jetzt über das E-Rezept wissen müssen

Ab 1. Januar 2022 wird es verpflichtend: das elektronische Rezept (E-Rezept). Ab diesem Zeitpunkt müssen Vertragszahnärztinnen und Vertragsärzte verschreibungspflichtige Arzneimittel ausschließlich elektronisch verordnen.


E-Rezept Informationen

Statt des Muster 16 Formulars kommt zu Beginn des nächsten Jahres das E-Rezept. © cineberg – stock.adobe.com


Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ergänzte jetzt ihre stark nachgefragte Spezialleitfadenserie zur Telematikinfrastruktur (TI). Der neue Baustein spricht speziell Zahnärztinnen, Zahnärzte und das Fachpersonal in Praxen an. In der neuen Broschüre „Das elektronische Rezept: Leitfaden für die Anwendung ‚E-Rezept‘ in der Zahnarztpraxis“ gibt es detaillierte Informationen zu den Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Außerdem beschreibt sie zugleich konkrete Anwendungsszenarien des E-Rezepts im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung. Des Weiteren bietet sie Antworten auf wichtige Fragen zu dem Thema sowie eine Auflistung der Quellen für weitere Informationen.

Der Leitfaden „Das elektronische Rezept: Leitfaden für die Anwendung ‚E-Rezept‘ in der Zahnarztpraxis“ finden Sie ebenso wie weitere Informationsmaterialien kostenfrei auf der Website der KZBV. Bei Bedarf aktualisiert und erweitert die KZBV das Informationsangebot.

Hintergrund: Das E-Rezept

Das E-Rezept ersetzt künftig das Muster 16-Formular für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel, die (Zahn-) Ärzte und Azrtinnen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Sind die Verordnungsdaten im Praxisverwaltungssystem zusammengestellt und mit dem eZahnarztausweis signiert, folgt die Verschlüsselung und Speicherung des E-Rezepts auf einem zentralen Dienst in der TI. Der Zugriff erfolgt über ein sogenanntes „(Zugriffs-)Token“, welches zusammen mit dem E-Rezept erzeugt wird. Patientinnen und Patienten können sich aussuchen, ob sie ihre E-Rezepte per Smartphone in der E-Rezept-App verwalten oder die Einlöseinformation (den „Token“) in der Zahnarztpraxis als Ausdruck erhalten möchten.

Hintergrund: TI-Leitfadenserie der KZBV

Die veröffentlichte Serie von Spezialleitfäden der KZBV richtet sich inhaltlich ganz nach den Bedürfnissen der Zahnärzteschaft und des Praxisteams. Dazu zählen – neben dem neuen Leitfaden zum E-Rezept – die Publikationen „Die elektronische Patientenakte (ePA): Leitfaden für die Anwendung in der Zahnarztpraxis“, „Telematikinfrastruktur – ein Überblick“, „Elektronischer Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (eMP/AMTS)“, „Notfalldatenmanagement (NFDM)“ sowie ein Leitfaden zum Nachrichtendienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Ein allgemeinverständlicher Randtext dient dabei der Zusammenfassung und Orientierung. Sämtliche Publikationen sind jeweils als kostenfreie pdf-Datei auf der Website der KZBV abrufbar. Sie sollen Praxen die Anbindung an die TI – Deutschlands größtes Gesundheitsnetz – erleichtern.


Quelle: KZBV