Gültig ab 1. Juli 2021

UPT: G-BA beschließt BEMA-Positionen

In der Abrechnung bringt die zweite Jahreshälfte eine spannende Neuerung: Ab dem 1. Juli 2021 bekommt die Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) Positionen im Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA). Entsprechende Verhandlungen beendeten nun die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband.


UPT BEMA

In Zukunft eine Nachsorge noch zwei Jahre nach der aktiven Behandlungsphase möglich. © Böll/DÄV


Der Unterschied zwischen einer professionellen Zahnreinigung (PZR) und einer UPT ist bisher nur unzureichend in GOZ und BEMA abgegrenzt. Der Beschluss der KZBV und des GKV-Spitzenverbandes ändert diese Situation nun. Die beiden Parteien einigten sich einvernehmlich auf die Bewertung der neuen Leistungen bei der systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen sowie auf deren Gebührennummern im BEMA.

UPT im BEMA: Abrechnung zum 1. Juli möglich

Fristgerecht zum 1. Juli 2021 ist deren Abrechnung in vertragszahnärztlichen Praxen entsprechend möglich. Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV bezeichnet die erfolgreich beschlossene Behandlungsrichtlinie als Durchbruch zu modernen wissenschaftlichen Therapieansätzen. Gerade für vulnerable Bevölkerungsgruppen bestehe dadurch ein Zugang zu einer bedarfsgerechten Versorgung. „Beide Richtlinien zusammen schaffen für uns Zahnärzte nach langen Jahren des Stillstands die Voraussetzungen, dieser großen Volkskrankheit endlich erfolgreich begegnen und die hohe Parodontitislast in Deutschland nachhaltig senken zu können“, beschreibt Eßer.

Gesetzlich versicherte Patienten, die an Parodontitis leiden, gewinnen zahlreiche neue Kassenleistungen. „Ab dem 1. Juli folgt auf die zahnmedizinische Behandlung eine umfassende Parodontitis-Nachsorge von mindestens zwei Jahren“, erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. Auch Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigung können in Zukunft eine PA-Behandlung bekommen, ohne ein Antrags- oder Genehmigungsverfahren durchlaufen zu müssen.

Positionen bisher noch nicht bekannt

Nach jahrelangen Verhandlungen kam der Beschluss der Richtlinie zur systematischen Parodontitistherapie im Dezember 2020. Die Richtlinie berücksichtigt den aktuellen wissenschaftlichen Stand zahnmedizinischer Erkenntnisse, sodass in Zukunft mit einem umfassenden, bedarfsgerechten Maßnahmenprogramm gegen Paroontitis vorgegangen werden kann. Dazu zählen neben der Mundhygieneinstruktion auch ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegspräch. Mit der UPT im BEMA können Versicherte auch zusätzlich zwei Jahre nach dem Abschluss der aktiven Behandlungsphase eine strukturierte Nachsorge erhalten, um den Behandlungserfolg zu sichern

Die genauen BEMA-Positionen sind nach aktuellem Stand noch nicht bekannt. Sobald das der Fall ist, informieren wir Sie hier darüber.


Quelle: KZBV