Praxisleitfaden 2016

Update zu kurzen, angulierten, durchmesserreduzierten Implantaten

Die 11. Europäische Konsensuskonferenz liefert unter Federführung des BDIZ EDI ein Update zum Umgang mit kurzen, angulierten und durchmesserreduzierten Implantaten. Als Basis des erneuerten Praxisleitfadens aus 2011 diente ein Arbeitspapier der Universität Köln.


Das Cover des neuen Praxisleitfaden. © BDIZ EDI


Die Schlussfolgerung der Europäischen Konsensuskonferenz: Die Anwendung von kurzen, angulierten oder durchmesserreduzierten Implantaten bei reduziertem Knochenangebot stellt heute, bei Beachtung der spezifischen Behandlungsparameter, eine verlässliche Therapieoption im Vergleich zu den Risiken bei der Anwendung von Implantaten mit Standarddimensionen in Kombination mit augmentativen Verfahren dar. Der implantierende Zahnarzt und der prothetische Behandler müssen eine angemessene Aus- und Fortbildung erhalten haben, um für den jeweiligen Patienten die bestmögliche Therapieform zu wählen.

Definitionen von kurzen und Mini-Implantaten

Bei der Konferenz verständigte sich internationale Expertenrunde auf folgende Ausmaße für die jeweiligen Implantate: Kurze Implantate haben demnach eine Länge von ≤ 8 mm bei einem Durchmesser von ≥ 3,75 mm. Ultrakurze Implantate wurden mit < 6 mm definiert. Für durchmesserreduzierte Implantate legte die EuCC einen intraossären Durchmesser von < 3,5 mm fest für die Insertion bei reduzierter Knochenbreite. Mini-Implantate haben einen Durchmesser < 2,7 mm. Bei letzteren weist die Europäische Konsensuskonferenz darauf hin, dass Mini-Implantate ein höheres Verlustrisiko aufweisen und rät zur Vermeidung von Komplikationen von der Anwendung von kurzen Mini-Implantaten ab.

Der achtseitige Praxisleitfaden 2016 kann ab sofort als Broschüre mit umfangreichen Literaturverzeichnis in deutscher beziehungsweise englischer Sprache zum Preis von 2,50 Euro (zzgl. Versandkosten) im Online Shop des BDIZ EDI bestellt werden. Mitglieder erhalten den Leitfaden kostenfrei mit dem nächsten Rundschreiben.