Corona-Finanzhilfe beantragen

Überbrückungshilfe: Voraussetzung und Zuschusshöhe

Bereits seit Juli steht auch Zahnarztpraxen die Corona-Überbrückungshilfe zur Verfügung. Doch die Beantragung birgt einige Besonderheiten. Zahnärzte können den Antrag nicht selbst stellen und ihre Praxen müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen, um die Hilfe beziehen zu können.


Soforthilfe Corona Überbrückungshilfe

Seit Juli haben auch Zahnärzte Zugriff auf das Überbrückungsgeld, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen. © bluedesign – stock.adobe.com


Aktuell können Zahnärzte die sogenannte Überbrückungshilfe zur Unterstützung während der Pandemie für die Monate Juni bis August beantragen. Anträge hierfür können noch bis Ende September über den Steuerberater, vereidigten Buchführer oder Wirtschaftsprüfer eingereicht werden. Auch für die Monate September bis Dezember stehen die finanziellen Hilfen zur Verfügung. Zahnärzte können Anträge für die Zuschüsse ab Oktober einreichen.

Wichtige Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe

Die Auszahlung der Hilfsgelder ist jedoch an gewisse Bedingungen gebunden:

  • Das antragstellende Unternehmen muss dauerhaft am Markt tätig und spätestens am 31. Oktober 2019 gegründet worden sein.
  • Es müssen, im Vergleich zu April und Mai 2019, Umsatzeinbußen von mindestens 60 Prozent in den Monaten April und Mai 2020 stattgefunden haben.
  • Zahnärzte können den Antrag nicht selbst stellen. Er muss von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchführer eingereicht werden.

Zudem richtet sich die Höhe der Überbrückungshilfe nach der Größe des Unternehmens. Bis fünf Beschäftigte gibt es bis zu 3.000 Euro pro Monat, bis zehn Beschäftigte bis zu 5.000 Euro pro Monat, und bei mehr als zehn Beschäftigten können Unternehmen bis zu 50.000 Euro pro Monat erhalten. Neben der Anzahl der Beschäftigten entscheidet jedoch auch der Umsatzrückgang und die Höhe der Fixkosten darüber, wie viel Überbrückungshilfe gezahlt wird.

Höhe des Umsatzrückgangs:

  • beträgt der Umsatzrückgang mehr als 70 Prozent, gibt es Hilfen in Höhe von bis zu 80 Prozent der Fixkosten.
  • 50 bis 70 Prozent: Hilfsgelder in Höhe von bis zu 50 Prozent der Fixkosten
  • 40 bis 50 Prozent: Hilfsgelder in Höhe von bis zu 40 Prozent der Fixkosten

Volle Überbrückungshilfe nur bei Erfüllung aller Kriterien

Diese Parameter sollen sicherstellen, dass das Hilfsgeld gerecht unter den Unternehmen verteilt wird. Die volle Unterstützung kann nur bei der Erfüllung aller Kriterien erfolgen. Liegt hingegen einer der drei Monate, die für die Beantragung der Überbrückungshilfe zugrunde liegen, unter den 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, entfällt die Hilfe anteilig nur für diesen Monat. Somit kann man trotz unterschiedlicher Umsatzrückgänge weiterhin die Überbrückungshilfe erhalten.

Teil der Fixkosten sind:

  • Miete
  • Grundsteuer
  • Fahrzeugkosten
  • Zinsaufwendungen
  • Finanzierungskostenanteil von Leasingsraten
  • Instandhaltungs- und Wartungskosten
  • Versicherungen
  • Kosten für Steuerberater usw.
  • Kosten für Auszubildende

Auch die Beauftragung des Steuerberaters zur Antragstellung der Überbrückungshilfe kann in die Berechnung der Fixkosten mit einfließen. Somit entstehen keine separaten Kosten, wenn die zuständige Stelle den Antrag bewilligt.

Überbrückungshilfe beantragen

Beantragt werden kann die Überbrückungshilfe nur durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Die Antragstellung erfolgt digital über die Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt über die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank). Weitere Fragen beantwortet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf der speziell eingerichteten FAQ-Seite. Auch die BZÄK informiert über die bundesweiten Hilfen und die dazugehörigen Voraussetzungen.

Quelle: BZÄK, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie