Approbationsordnung Zahnmedizin

Stellungnahme zum Referentenentwurf

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) zum Referentenentwurf für eine neue Approbationsordnung Zahnmedizin positioniert.


Die Approbationsordnung für Zahnärzte soll reformiert werden. Foto: Screenshot


Die Reform wird ausdrücklich begrüßt, in einigen Bereichen ist jedoch noch eine Überarbeitung notwendig. Das betrifft insbesondere die Betreuungsrelation im Hinblick auf Kostenneutralität sowie die zahntechnischen Inhalte in der Vorklinik.

BZÄK, VHZMK, DGZMK und KZBV begrüßen ausdrücklich die im Referentenentwurf vorgenommenen, übergeordneten Reformelemente für das Zahnmedizinstudium. Zudem befürworten die Verbände, dass mit dem Entwurf der neuen Approbationsordnung klare Regelungen zur Eignungs- und Kenntnisprüfung und zur Erteilung der vorläufigen Berufserlaubnis vorliegen. Das komme einer seit langem erhobenen Forderung des zahnärztlichen Berufsstandes nach.

Bei den zahntechnischen Lehrinhalten weisen die stellungnehmenden Organisationen darauf hin, dass die zahntechnische Ausbildung im Studium wichtig sei, denn der Zahnarzt hafte für den Zahnersatz. Daher sei es unumgänglich, dass eine zahntechnische Ausbildung ihm eine fundierte Einschätzung bis zur eigenen Herstellung ermögliche, so dass er seiner Verantwortung gerecht werden kann. Die Verbände beziehen sich hier auf die bereits fixierten Inhalte des nationalen kompetenzbasierten Lernzielkataloges für Zahnmedizin (NKLZ).

Dass eine erhöhte Betreuungsrelation budgetneutral und gleichzeitig für die Ausbildung qualitätsfördernd sein soll, halten die vier Organisationen für nicht realistisch. Sie sollte auf jeden Fall mit einer Verbesserung der Personalausstattung an den Universitäten einhergehen.

Das BMG hat bzw. wird insgesamt drei Anhörungen im Dezember 2016 durchführen: Am 9. Dezember eine Anhörung der Gesundheitsberufe, am 12. Dezember eine Anhörung der Bundesländer und am 16. Dezember die Anhörung der betroffenen Ministerien auf Bundesebene. Der Präsident der BZÄK, Dr. Peter Engel, machte am 9. Dezember v.a. deutlich, dass das Praxislabor nicht zur Disposition gestellt werden dürfe. Die Bundesländer seien zudem aufgefordert, entsprechende finanzielle Mittel in die Hand zu nehmen, damit die neue Approbationsordnung für Zahnärzte nicht auf der Zielgeraden scheitere.

Der weitere, ambitionierte Zeitplan sieht bislang einen überarbeiteten Referentenentwurf im Anschluss an die Anhörungen vor, der dann erneut zur Abstimmung in die Ressorts gehen soll. Bis Ende Januar 2017 könnte dieser Prozess abgeschlossen sein, sodass dann die Übermittlung an den Bundesrat erfolgen könnte. Der Bundesrat plant zum jetzigen Zeitpunkt eine Verabschiedung am 31. März 2017.