Patientenberatung: Sanvartis erhält den Zuschlag

Sanvartis gründet gemeinnützige GmbH

Jetzt hat das Bundesgesundheitsministerium offiziell bestätigt: Sanvartis übernimmt ab 2016 die Unabhängige Patientenberatung Deutschland. Im Vorfeld gab es große Bedenken, die KZBV akzeptiert nun die Entscheidung, sieht Sanvartis aber "in der Beweispflicht".


© Screenshot www.sanvartis.de


GKV-Spitzenverband und der Patientenbeauftragte haben die Entscheidung, dem Angebot von Sanvartis den Zuschlag zu geben, einvernehmlich getroffen. Das Duisburger Unternehmen Sanvartis wird eine eigenständige, gemeinnützige GmbH gründen, die das Angebot unter dem bisherigen Markennamen „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD) weiterführt.

Im Zuge einer gesetzlichen Neuregelung im Rahmen des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes vom Juli 2014 hat der Gesetzgeber die UPD-Fördermittel von 5,2 auf 9 Millionen Euro jährlich erhöht und die Laufzeit von fünf auf sieben Jahre verlängert, um vor allem eine bessere telefonische Erreichbarkeit zu erzielen. Die PKV beteiligt sich an der Finanzierung der UPD mit jährlich 630.000 Euro und übernimmt u. a. die Kosten für die Finanzierung von Dolmetschern.

Bedenken wegen Unabhängigkeit von Sanvartis

Bedenken gab es im Vorfeld unter anderem wegen der Neutralität und Unabhängigkeit der Beratung durch das privatwirtschaftliche Unternehmen Sanvartis. “Oberster Grundsatz ist die Neutralität und Unabhängigkeit der Beratung – hierauf werden alle rund 120 Berater, u. a. Mediziner und Juristen, intensiv geschult und ihre Arbeit durch ein umfassendes Qualitätsmanagement abgesichert”, heißt es dazu in einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums.

Linus Drop, Geschäftsführer der Sanvartis GmbH, ergänzt: “Ein umfangreiches Regelwerk wird sicherstellen, dass die Sanvartis GmbH keinen Zugriff auf die UPD, deren Geschäftsführer und Mitarbeiter oder deren Daten und das IT-System haben wird. Außerdem ist eine umfassende kontinuierliche Überwachung durch eine neutrale Kontrollinstanz vorgesehen”. Bei der telefonischen Patientenberatung zu medizinischen Themen gelte die ärztliche Schweigepflicht und strengster Datenschutz gilt. “Ein Austausch von personenbezogenen Informationen und Daten mit unseren Auftraggebern ist daher vollständig ausgeschlossen”, macht Drop deutlich.

KZBV: “konstruktiv und kritisch begleiten”

Die künftige Arbeit der Patientenberatung will die KZBV “ebenso konstruktiv wie kritisch begleiten”. “Die KZBV spricht sich nach wie vor für eine unabhängige Finanzierung, zum Beispiel in Form eines Systemzuschlags und für eine neutrale Vergabe – losgelöst vom GKV-Spitzenverband – aus“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, am Montag in Berlin.

„Auch sollte die alleinige Zuständigkeit für die Patientenberatung in die Verantwortung des Patientenbeauftragten der Bundesregierung oder des Gemeinsamen Bundesausschusses übergehen. Eine solche institutionelle und finanzielle Entflechtung der gesetzlich vorgesehenen Beratung ist dringend geboten, um deren Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit in vollem Umfang zu gewährleisten.“