Krankenkassen unterstützen PZR oft

Professionelle Zahnreinigung ist keine IGeL-Leistung

Da sie als präventive Maßnahme gilt, ist die Professionelle Zahnreinigung (PZR) nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Immer mehr Krankenkassen übernehmen jedoch einen Teil der Kosten.


Foto: pro Dente


Die PZR hat einen wissenschaftlichen Hintergrund und kann deshalb nicht mit den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) im ärztlichen Bereich verglichen werden, sagt Dr. Klaus Bartling, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe. „Wir empfehlen die Prophylaxemaßnahme, um Erkrankungen in der Mundhöhle, wie Karies und Parodontitis, entgegenzuwirken.” Fakt ist, dass nach Datenmaterial der Bundeszahnärztekammer 70 Prozent der Bevölkerung an einer Parodontitis (Entzündung des Zahnbettes) leiden.

Die PZR wurde in die amtliche Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als eine medizinisch indizierte Leistung aufgenommen. Dies zeigt, dass es sich bei der PZR absolut nicht um eine überflüssige Zusatzleistung handelt.

Da sie als präventive Maßnahme gilt, ist sie nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Immer mehr Krankenkassen unterstützen ihre Patienten jedoch bei der Inanspruchnahme und den Kosten.

Professionelle Zahnreinigung ist wissenschaftlich belegt

Die Professionelle Zahnreinigung ist eine wissenschaftlich belegte zahnmedizinische Leistung, um Erkrankungen wie Karies und Parodontitis entgegenzuwirken. Eine gründliche und regelmäßige Reinigung der Zähne, der Zahnzwischenräume und der Wurzeloberflächen stellt eine der wichtigsten Vor- und Nachsorgemaßnahmen dar, um die Zähne bis ins hohe Alter zu erhalten.

Bleibt eine Parodontitis unbehandelt, ist sie die Hauptursache für Zahnverluste bei Erwachsenen. Sie ist eine bakterielle Infektionserkrankung, durch die unbehandelt zahntragende Gewebe irreversibel geschädigt werden. “Durch eine abgestimmte Verbindung von individueller Mundhygiene durch den Patienten und regelmäßigen professionellen Zahnreinigungen in der zahnärztlichen Praxis werden schädliche Beläge (Plaque, Biofilm) bei dem an Parodontitis erkrankten Patienten deutlich reduziert”, sagt Prof. Ehmke vom Universitätsklinikum Münster, Abteilung Parodontologie.