Neue Approbationsordnung

Neuerungen für ausländische Studienabschlüsse weiter vertagt

Der Bundesrat hat die vorgesehene Abstimmung zur Approbationsordnung weiter vertagt. Damit werden nicht nur Neuerungen für Zahnmedizinstudenten hinausgezögert, sondern auch die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen.


Die Novellierung der Approbationsordnung lässt weiter auf sich warten Kasto/Fotolia


Seit 1955 – also 62 Jahren – wurde die zahnärztliche Approbationsordnung nicht mehr verändert. Nun hat der Bundesrat die Abstimmung zur Approbationsordnung vertagt und zögert die Überarbeitung damit weiter hinaus. Dabei würden nicht nur die Studienbedingungen der Zahnmedizinstudierenden verändert, sondern auch Verfahrensregeln für die Anerkennung ausländischer Berufs- und Studienabschlüsse neu definiert. Dies fehlte in der alten Verordnung.

Wie andere Berufsgruppen auch, können Zahnärzte mit ihrem im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland einen Antrag auf Approbation stellen. Die 2014 vom Bund eingeführte „Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen“ gilt jedoch nicht für Zahnärzte. Bei der zahnärztlichen Berufsanerkennung hat es der Gesetzgeber versäumt, im Gegensatz zu Ärzten und Apothekern, eine einheitliche Regelung bei der Eignungs- und Kenntnisprüfung festzulegen, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Dies sollte im Rahmen der Novellierung der Approbationsordnung geändert werden.

BZÄK kritisiert

„Nun wird die Einführung der neuen Approbationsordnung, die seit Jahren überfällig ist, erneut vertagt. Damit bestehen Unsicherheiten, die sich letztendlich auf die Patienten negativ auswirken können“, kritisiert BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. Im Interview mit dem Dental Online Channel erklärt Engel die Hintergründe für die Verzögerungen.