Nach mehr als 60 Jahren

Neue zahnärztliche Approbationsordnung verabschiedet

Das Bundeskabinett hat eine Novelle der zahnärztlichen Approbationsordnung beschlossen. Die Bundeszahnärztekammer fordert nun eine schnelle Implementierung.


Durch die neue Approbationsordnung wird sich das Studium der Zahnmedizin ändern, moderner werden und so den aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen des Versorgungsgeschehens entsprechen. © Andrey Starostin – Fotolia


In einer Sitzung des Bundeskabinetts wurde die Novelle der zahnärztlichen Approbationsordnung (AppO-Z) beschlossen. Damit stehen die jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte kurz davor, nach mehr als 60 Jahren endlich eine AppO-Z zu erhalten, die den aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen des Versorgungsgeschehens entspricht. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) appelliert eindringlich an den Bundesrat und damit an die Bundesländer, mit einem schnellen Beschluss nun endgültig den Weg für eine moderne Approbationsordnung frei zu machen.

“Ein 60 Jahre altes Auto kann kein Formel-Eins-Rennen gewinnen”

„Junge Zahnärzte benötigen wegen der steigenden wissenschaftlichen Anforderungen der Zahnmedizin eine Approbationsordnung, die diesen Anforderungen gerecht wird. Mit einem 60 Jahre alten Auto lässt sich auch kein Formel-Eins-Rennen gewinnen. Die BZÄK hat sich laufend aktiv in die Diskussionen eingebracht. Im Interesse unserer Patienten und der nachwachsenden Zahnärztegeneration fordern wir, nun endlich zu einem Abschluss zu kommen, um die qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung nicht zu gefährden“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.

Politik ist in der Plicht

Eine hochwertige und qualitätsgesicherte Zahnmedizin erfordert einen Ausbildungsstandard nach aktuellem Stand der Wissenschaft und entsprechende Rahmenbedingungen für die Hochschulen. Entsprechende Berechnungen zeigen, dass eine kostenneutrale Umsetzung der AppO-Z allerdings nicht möglich ist. Die Politik ist damit in der Pflicht, sowohl die Ausbildungsbedingungen der angehenden Zahnärzte als auch die damit verbundenen finanziellen Rahmenbedingungen laufend an die steigenden Versorgungsanforderungen anzupassen.