Gültig ab 1. Juli

Neue Präventionsleistung für Kleinkinder

Seit dem 1. Juli 2019 können gesetzlich krankenversicherte Kleinkinder im Alter zwischen dem 6. und dem 33. Lebensmonat drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen.


Ab dem 1. Juli können gesetzlich krankenversicherte Kleinkinder im Alter zwischen dem 6. und dem 33. Lebensmonat drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen. ©akira_photo – stock.adobe.com


Bereits im Januar hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie zur zahnärztlichen Früherkennung beschlossen, welche die Einführung zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder sowie die Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung vorsieht. Nachdem zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) eine Einigung sowohl bei der fachlichen Ausgestaltung der Leistungen als auch bei der Vergütung der neuen Gebührenpositionen erzielt werden konnte,ist diese nun in Kraft getreten.

Kinder unter drei Jahren erstmals einbezogen

Erstmals werden damit auch Kinder unter drei Jahren in das umfassende zahnärztliche Präventionsangebot einbezogen. Dazu zählen unter anderem eine eingehende Untersuchung des Kindes, die Beratung der Eltern und eine Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind. Zusätzlich haben die Kinder zweimal im Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung durch das Auftragen von Fluoridlack in der Praxis. Dem Entstehen frühkindlicher Karies kann so effektiv vorgebeugt und bestehender Initialkaries entgegengewirkt werden. Denn: Frühkindliche Karies (Early childhood caries, kurz ECC) gilt als häufigste chronische Krankheit bei Kindern im Vorschulalter.

Präventionslücke geschlossen

Auf allen Seiten ist man zufrieden mit der Entscheidung zur Frühuntersuchung. „Natürlich sind wir sehr froh, dass nun endlich dem lange existierenden Wunsch und der Notwendigkeit entsprochen wurde, die Früherkennungsuntersuchungen auf die ersten drei Jahre zu erweitern und so die bestehende Präventionslücke zu schließen. Diese Neuregelung ist neben einem wichtigen versorgungspolitischen Signal auch ein großer Erfolg der lösungsorientierten Zusammenarbeit von Krankenkassen und Zahnärzteschaft“, sagt Prof. Dr. Katrin Bekes, Generalsekretärin der Deutschen Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGKiZ).

Auch bei der KZBV ist man glücklich. Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Dieser gemeinsam erreichte Verhandlungserfolg trägt maßgeblich dazu bei, dass die zusätzlichen frühkindlichen Präventionsleistungen bei unseren kleinsten Patientinnen und Patienten in Kürze flächendeckend ankommen. Mit den neuen Untersuchungen legen wir das Fundament für eine dauerhafte Zahn- und Mundgesundheit von gesetzlich versicherten Kindern.“

Zahnärzte flächendeckend informiert

Durch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wurden die Zahnärzte in Deutschland bereits flächendeckend über die Entwicklung informiert. Konkrete Informationen der Landeszahnärztekammern fließen in die zahnärztlichen Kinderpässe und Einlegeblätter ein. Auch die Kinderärzte wurden bereits inhaltlich abgeholt und sollten über das gelbe Heft informieren.

Weiterführende Informationen
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) bietet für Zahnärzte und Eltern jetzt speziell unter www.kzbv.de einen Servicebereich zu diesen neuen GKV-Leistungen und weiterführenden Informationen.