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MDK: Meisten Fehler macht Zahnmedizin


Dr. Stefan Gronemeyer, MDS, fordert ein bundesweites Behandlungsfehlerregister Foto: MDS


Etwa jeder dritte Patient lag mit seinem Verdacht, falsch behandelt worden zu sein, richtig. Das teilt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit, der die aktuelle Statistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung in Berlin vorgestellt hat. Laut MDK-Statistik traten die meisten Behandlungsfehler bei der Wurzelbehandlung der Zähne auf, gefolgt vom Hüft- und Kniegelenksersatz.

Rund 12.500 Gutachten bei vermuteten Behandlungsfehlern haben die Gutachterinnen und Gutachter der MDK bundesweit im Jahr 2012 durchgeführt. Die Frage „Liegt ein Behandlungsfehler vor?“ bejahten sie in fast jedem dritten Fall (31,5 Prozent). Rund zwei Drittel der Vorwürfe, nämlich 8.607 Fälle, richteten sich gegen Krankenhäuser; davon wurden 30 Prozent bestätigt. 3.872 Fälle – das ist rund ein Drittel – betrafen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Hier bestätigten die MDK-Gutachter 36 Prozent der Fehler-Vorwürfe.

Die meisten Vorwürfe erheben Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit Operationen. Die operativen Fächer Orthopädie/Unfallchirurgie und Allgemeinchirurgie sind besonders betroffen. Danach folgen Zahnmedizin, Innere Medizin und Gynäkologie. „Eine hohe Zahl von Vorwürfen ist aber nicht gleichzusetzen mit einer hohen Zahl tatsächlicher Fehler“, erläutert Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin Sozialmedizin des MDK Bayern, der die Daten aller Medizinischen Dienste gemeinsam mit dem MDS ausgewertet hat.

„Gemessen an der Zahl der Vorwürfe werden die meisten Fehler in der Pflege, in der Zahnmedizin und in der Gynäkologie bestätigt.“ Bei der Interpretation der Zahlen mahnt Zobel zur Zurückhaltung: „Wir können Fehlerhäufungen in bestimmten Fachgebieten erkennen. Dies erlaubt aber keinen Rückschluss auf die Behandlungsqualität insgesamt, da weder die Gesamtzahl der Behandlungen noch die Zahl aller Behandlungsfehler bekannt sind.“

Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) sagte dazu: „Die nahezu unveränderte Zahl der Vorwürfe und bestätigten Behandlungsfehler zeigt, dass nach wie vor Handlungsbedarf besteht.“

Das kürzlich in Kraft getretene Patientenrechtegesetz habe die Situation der Patientinnen und Patienten bei vermuteten Behandlungsfehlern nur teilweise verbessert. Er fordert ein bundesweites Behandlungsfehlerregister, in dem die Daten aller Institutionen zusammengeführt werden sollten, die in die Bearbeitung von Behandlungsfehlern eingebunden sind.

Kritik an der Interpretation der MDK-Statistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung übt Dr. Jürgen Fedderwitz, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.