Reichen die Maßnahmen zur Fehlervermeidung aus?

MDK: 556 Behandlungsfehler von Zahnärzten

Was ist viel, was ist wenig? Fest steht, 556 Behandlungsfehler in der Zahnmedizin haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) bestätigt – das ist mehr als jeder dritte vorgeworfene Fall.


Fehlerquote beim Zahnarzt

Vielfach funktioniert die Umsetzung vorhandener Maßnahmen zur Fehlervermeidung nicht optimal, meinen die MDK. Foto: Tim Reckmann / pixelio.de


Jedes Jahr legen die MDK eine Statistik vor, die erhebt, wie viele Behandlungsfehlervorwürfe es im vergangen Jahr seitens der Patienten gab und wie viele davon in den einzelnen Fachgebieten durch die Gutachter tatsächlich bestätigt wurden.

In der Zahnmedizin fällt die Bilanz auf den ersten Blick nicht gut aus: Insgesamt 556 Behandlungsfehler wurden bestätigt, davon 476 in der allgemeinen Zahnmedizin, 58 in der Oralchirurgie und 22 in der Kieferorthopädie. Besonders häufig wurden Fehler bei der Wurzelspitzenresektion und Wurzelkanalbehandlung eines Zahnes festgestellt (190  Fälle), aber auch beim Zahnersatz (100) und der Zahnentfernung (67). In der Zahnmedizin haben sich somit 39,2 Prozent der 1.419 Vorwürfe bestätigt – also mehr als jeder dritte Vorwurf.

Fehlerquote erlaubt keinen Rückschluss auf Behandlungsqualität

Mehr Fehler wurden nur noch im Bereich Pflege (57,8 Prozent von 590 Fällen) gemacht. Ein hohe bestätigte Fehlerquote haben laut der Statistik auch die Allgemeinchirurgie sowie die Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit jeweils rund 27 Prozent.

„Die Zahlen der MDK-Gemeinschaft spiegeln jedoch nicht die Behandlungsqualität wider, da sie nicht die Gesamtzahl der Behandlungen und Behandlungsfehler repräsentieren”, macht Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern, deutlich. Allerdings sei auch von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, weil Fehler zum einen nicht immer als solche zu Tage treten und somit weder für Patienten noch für Behandler erkennbar seien.

KZVB/ BZÄK: Im Verhältnis äußerst geringe Fehlerquote

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) weist darauf hin, dass es jährlich in der Zahnmedizin rund 90 Millionen Behandlungsfälle allein bei Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt. Zahnärzte seien die mit am häufigsten aufgesuchten Ärzte. Ist – gemessen an der Gesamtzahl der zahnmedizinischen Behandlungen – die Fehlerquote akzeptabel?

„Natürlich ist jeder unzufriedene Patient einer zu viel. Trotzdem muss man alle vorhandenen Zahlen betrachten“, erklärt Prof. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK. „Durch die MDK-Zahlen kann zwar eine Fehlerhäufung in bestimmten Fachgebieten erkannt, jedoch keinesfalls Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität insgesamt gezogen werden.”

Kultur der Fehlervermeidung

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), sieht das ähnlich: „Die im Verhältnis zur Gesamtzahl von jährlich etwa 90 Millionen zahnmedizinischen Behandlungsfällen in der GKV äußerst geringe Quote von 556 bestätigten Fehlern belegt die Zuverlässigkeit dieser qualitätsfördernden Instrumente.“

BZÄK und KZVB verweisen auf ihre positive Kultur der Fehlervermeidung. So bietet die Zahnärzteschaft jedem Patienten die Möglichkeit, vermeintliche Behandlungsfehler überprüfen zu lassen. Durch ein etabliertes System von Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, ein geregeltes Gutachterwesen und gesetzlich vorgegebene Schlichtungsstellen werde den Patienten umfassend geholfen.

Mehr Behandlungsvorwürfe als im Vorjahr 

Die Zahl der Vorwürfe insgesamt ist gegenüber dem Vorjahr noch einmal leicht angestiegen. Die MDK haben im Vorjahr 14.663 Gutachten wegen des Verdachts auf Behandlungsfehler erstellt, im Jahr zuvor 14.585. Jeder vierte Fall wurde bestätigt. “Ohne dramatisieren zu wollen: Die Zahlen sprechen dafür, dass von einer Entwarnung keine Rede sein kann”, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS).

Die Fehlervermeidung sei daher das größte Ziel, das die MDK mit der Statistik verfolgen. Sinnvoll wäre demnach eine umfassende Registrierung der Behandlungsfehler, um eine systematische Fehler- und Ursachenanalyse voranbringen zu können.

Maßnahmen zur Fehlervermeidung nicht systematisch umgesetzt

“Das gilt ganz besonders für die ,Never-Events'”, so Gronemeyer. Gemeint sind damit jene Fehler, die leicht zu vermeiden gewesen wären und gleichzeitig einen großen gesundheitlichen Schaden anrichten, wie etwa die Operation am falschen Körperteil, am falschen Patienten oder ein intraoperativ zurückgelassener Fremdkörper.

Vielfach hapert es demnach auch an der Umsetzung vorhandener Maßnahmen zur Fehlervermeidung. Gronemeyer: “Anerkannte Maßnahmen wie OP-Checklisten, regelmäßige Notfall-und Teamtrainings oder das kritische Hinterfragen der Medikamente, die vor allem ältere Patienten oft gleichzeitig einnehmen und die manchmal gravierende unerwünschte Wirkungen haben, werden noch nicht systematisch und flächendeckend eingesetzt.”