Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs

KZBV erstellt Leitfaden für Nutzer und Anbieter von Arztbewertungsportalen


Die KZBV hat einen Leitfaden zum Umgang mit Arztbewertungsportalen herausgebracht. Foto: Jameda


Eine Kölner Dermatologin hatte geklagt, um ihr Profil bei einem Arztbewertungsportal löschen zu lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte nun ein Grundsatzurteil zur Löschung von Einträgen auf Arztbewertungsportalen. Der BGH gab in diesem Fall der Ärztin recht und urteilte, dass personenbezogene Daten gelöscht werden müssen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist.

“Entscheidend ist auch, dass Bewertungen fair und sachlich erfolgen”

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, ruft zu kritischem Umgang mit den Portalen auf: „Nur der gut informierte Patient kann sein Recht auf freie Zahnarztwahl gezielt und verantwortungsvoll ausüben. Neben Informationen der Praxen können dafür auch Online-Bewertungsportale eine Hilfestellung sein. Jedoch müssen die Grenzen solcher Plattformen klar benannt werden: Sie können niemals verlässlich die Behandlungsqualität im klinischen Sinne messen und abbilden. Insbesondere aber ersetzen sie nicht den Aufbau einer persönlichen Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Zahnarzt, die für eine gute Versorgung unerlässlich ist. Entscheidend ist auch, dass Bewertungen fair und sachlich erfolgen. Auch vor diesem Hintergrund begrüßen wir das heutige Urteil, da es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stärkt.“

Leitfaden für Bewertungsportale

Die KZBV hat jetzt reagiert und gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) einen Leitfaden mit Qualitätsstandards für Bewertungsportale entwickelt. Dieser Leitfaden richtet sich nicht nur an die Anbieter, sondern auch an die Nutzer der Portale.

Die Qualität einer Anwendung lässt sich nun von den Nutzern anhand der entwickelten Kriterien überprüfen. Die Entwickler und Anbieter können den Leitfaden ebenso für sich nutzen, um das eigene Angebot zu optimieren. Die veröffentlichten Kriterien beschäftigen sich unter anderem mit (datenschutz)rechtlichen, inhaltlichen und technischen Aspekten. Hinzu kommen Kriterien wie Verständlichkeit, Transparenz und Pflichten des Herausgebers.

Der Leitfaden „Gute Praxis Bewertungsportale“ kann unter www.kzbv.de heruntergeladen werden.