Krankenkassenbeiträge

Diese Krankenkassen ändern ihre Beitragssätze in 2020

Neues Jahr, neuer Beitragssatz: Hunderttausende Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich mit dem Jahreswechsel auf leicht steigende Krankenkassenbeiträge einstellen. Wie das Bundesgesundheitsministerium bekanntgab, erhöht sich der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2020 um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent. Doch längst nicht alle Krankenkassen werden teurer.


Krankenkassenbeiträge 2020

Für viele gesetzlich Versichterte steigen in diesem Jahr die Zusatzbeiträge ihrer Krankenkassen. © Stockfotos-MG – stock.adobe.com


Denn jede Krankenkasse definiert selbst, wie hoch ihr tatsächlicher Zusatzbeitrag liegen soll. Verfüge eine Krankenkasse etwa über hohe Finanzreserven, seien auch Beitragssenkungen möglich, wie das Ministerium betonte. Die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags wird jährlich neu festgelegt. Sie dient als Orientierungsgröße und gibt den Finanzbedarf der Kassen insgesamt wider.

Welche Kasse wird teurer?

Mit einer Steigerung der Krankenkassenbeiträge müssen vor allem Versicherte der Betriebskrankenkassen rechnen. Der höchste Beitragsanstieg betrug 0,66 Prozentpunkte und betrifft Versicherte der Salus BKK. Im Folgenden haben wir alle Kassen, die 2020 einen höheren Zusatzbeitrag verlangen und die für alle Interessierten geöffnet sind, zusammengefasst:

  • Salus BKK: 16,05 % (+0,66 %)
  • BKK Herkules: 16,8 % (+0,5 %)
  • atlas BKK ahlmann: 16,3 % (+0,5 %)
  • actimonda Krankenkasse: 16,0 % (+0,4 %)
  • BKK ZF & Partner: 16,1 % (+0,4 %)
  • energie BKK: 16,06 % (+0,36 %)
  • BKK HMR: 15,95 % (+0,35 %)
  • SKD BKK: 16,3 % (+0,3 %)
  • pronova BKK: 16,1 % (+0,3 %)
  • BKK Dürkopp Adler: 15,8 % (+0,2 %)
  • WMF BKK: 15,7 % (+0,2 %)
  • Die Continentale: 15,9 % (+0,2 %)
  • Novitas BKK: 16,14 % (+0,2 %)
  • Bertelsmann BKK: 15,85 % (+0,15 %)
  • TUI BKK: 15,85 % (+0,15 %)
  • Die Bergische: 15,88 % (+0,13 %)
  • BKK Gildemeister Seidensticker: 15,8 % (+0,1 %)

Wo sinken die Krankenkassenbeiträge 2020?

Beitragssenkungen haben in diesem Jahr im Segment der für alle Interessierten geöffneten Kassen nur die AOK Sachsen-Anhalt und die Debeka BKK bestätigt. Die AOK Sachsen-Anhalt verzichtet sogar ganz auf den Zusatzbeitrag. Bei einem Großteil der Krankenkassen bleiben die Beitragssätze im Vergleich zum Vorjahr stabil. Darunter fallen alle Ersatzkassen und Knappschaften, die Innungskrankenkassen und die Mehrheit der allgemeinen Ortskrankenkassen.

Warum steigen die Krankenkassenbeiträge in 2020?

Der Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes sei erforderlich, um die wachsenden Ausgaben abzufangen, wie das Bundesgesundheitsministerium erklärte. Durch Verbesserungen in der Versorgung, medizinischen Fortschritt und das steigende Lebensalter der Menschen entstehen immer höhere Kosten, die die Finanzreserven der Kassen belasten. Vor dem Hintergrund einer sich abschwächenden Konjunkturlage sei es daher angezeigt, den durchschnittlichen Beitragssatz anzuheben, um die zu erwartenden Ausgaben zu finanzieren, erklärte das Ministerium in einer Pressemitteilung.

Verfügt eine Kasse über Betriebsmittel und Rücklagen, die höher sind als die Ausgaben eines Monats, darf sie ihre Zusatzbeiträge nicht anheben. Das ist bei mehr als der Hälfte der Kassen der Fall.

Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz kommt 2020

Bei einigen Krankenkassen übersteigen die Finanzreserven die Grenze von einer Monatsausgabe deutlich. Diese Kassen müssen ihre Überschüsse innerhalb der kommenden drei Jahre sukzessive abbauen. Das Versichertenentlastungsgesetz von 2018 sieht dazu eine Reform des morbiditätsorientierten Risiko­struk­tur­aus­gleichs (Morbi-RSA) vor. Diese Reform soll nun mit dem Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) umgesetzt werden. Sie greift allerdings erst im Laufe dieses Jahres.

<strong>Hintergrund</strong>

Seit 1. Januar 2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl den variablen Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung als auch den allgemeinen, festen Beitrag von 14,6 Prozent je zur Hälfte. Davor mussten die Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag alleine schultern. Das war ein Bestandteil des Versicherten-Entlastungsgesetz, dass 2018 eingeführt wurde.