Telematikinfrastruktur

Keine Absenkung der Konnektorpauschale

Nun können auch die zahnärztlichen Nachzügler aufatmen: Die KZBV hat sich mit den Krankenkassen mit Blick auf die Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) darauf verständigt, dass die zum 1. Juli 2019 rückwirkend geforderte Absenkung der Ausstattungspauschale für den Konnektor entfällt. Es bleibt also bei der vollen Erstattung.


TI-Konnektorpauschale

Die Telematikinfrastruktur soll dafür sorgen, dass alle Daten sicher übertragen werden können. © contrastwerkstatt – stock.adobe.com


Zugestimmt haben die Kassen der Regelung, dass das Bestelldatum für die Höhe der Konnektorpauschale entscheidend sein soll. Zudem wurden Sonderregelungen unter anderem für Konnektoren vereinbart, die zwar vor dem 1. Oktober 2019 bestellt, jedoch nach dem 31. Dezember 2019 erstmalig genutzt werden. Neue Pauschalen für den Konnektor, das stationäre Kartenterminal sowie den elektronischen Praxisausweis SMC-B gelten dann ab dem 1. Januar 2020. Komplexitätszuschläge für größere Praxen fallen weg, während zugleich die Pauschale für das stationäre eHealth-Kartenterminal erhöht wird.

Mehr Planungssicherheit für Praxen

„Wir begrüßen die getroffene Änderungsvereinbarung ausdrücklich, insbesondere da das Ergebnis auf dem Verhandlungsweg erzielt wurde. Das ist ein klares Signal der Verhandlungspartner für eine gut funktionierende Selbstverwaltung“ sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertrender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. Für die Zahnarztpraxen bestehe mit der neuen Vereinbarung zur Konnektorpauschale weiterhin Planungssicherheit hinsichtlich der TI-Ausstattung.

Der überwiegende Teil der Zahnarztpraxen ist bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen: Anfang August 2019 waren es etwa 80 Prozent der Praxen. Werden zudem die in den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder eingegangenen Nachweise von Praxen zur vertraglichen Vereinbarung der Ausstattung berücksichtigt, ergibt sich derzeit ein Anteil von etwa 85 Prozent der Praxen, die entweder bereits an die TI angebunden sind oder aber die Ausstattung bestellt haben.

Alle Einzelheiten der Vereinbarung (Anlage 11a zum Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMV-Z) werden in Kürze auf der Website der KZBV veröffentlicht.

Video zur Einführung in die TI

Gemeinsam mit der KZV Sachsen hat die KZBV ein Video zur Anbindung an die TI veröffentlicht.

Info: Weitere Informationen zur Telematikinfrastruktur stellt die KZBV fortlaufend auf ihrer Website zur Verfügung.