VDDI: Keine Leitlinie notwendig

Hersteller verpflichten sich zur Einhaltung des Antikorruptionsgesetzes

Mit dem Antikorruptionsgesetz haben sich auch erhebliche Unsicherheiten in den Unternehmen der Dentalindustrie ergeben. Durch die Erarbeitung von umfassenden Unternehmensregeln ist eine sichere Basis für ein gesetzeskonformes Verhalten geschaffen worden.


© VDDI


Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen“ sind Mitte 2016 neue Straftatbestände (§§ 299a, 299b StGB) neben die weiterhin geltenden Regelungen des Wettbewerbsrechts, insbesondere des Heilmittelwerbegesetzes und des zahnärztlichen Berufsrechts getreten, die nun erstmals unter anderem für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte eine persönliche strafrechtliche Konsequenz (Geld- oder Freiheitsstrafe) vorsehen. Damit hat sich zugleich auch eine erhebliche Unsicherheit in den Unternehmen der Dentalindustrie ergeben, da es bislang noch keine Rechtsprechung zu diesen neuen Strafvorschriften gibt und die Abgrenzung der – weiterhin zulässigen – Rabattgewährung und Kooperationen von strafbarer Korruption im Einzelfall schwierig sein kann.

Strenge Verhaltensrichtlinien

Die Hersteller von Dentalimplantaten im VDDI haben sich schon frühzeitig noch vor Inkrafttreten der neuen Strafrechtsvorschriften mit der neuen Situation auseinandergesetzt. Sie haben für ihre Unternehmen eigene strenge Verhaltensrichtlinien erarbeitet und ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Fortbildungen auf ein gesetzestreues Agieren innerhalb des vorgegebenen Rechtsrahmens geschult, um auch nicht ansatzweise in den Verdacht zu geraten, einem Kunden unzulässige Vorteile anzubieten oder zu gewähren. Mit Einführung der neuen Straftatbestände sind diese Schulungen wiederholt bzw. aktualisiert worden, so dass kein zusätzlicher Handlungsbedarf bestanden hat. 

Die beteiligten Unternehmen sind davon überzeugt, dass diese Maßnahmen ausreichen, um nicht nur die eigenen Mitarbeiter, sondern auch die Anwender und Kunden zu rechtskonformem Verhalten anzuhalten. Neben diesen internen Maßnahmen noch zusätzlich ein unternehmensübergreifendes Instrument, wie  einen gemeinsamen Verhaltensleitfaden unter dem Dach des Industrieverbandes VDDI, dem alle untenstehenden Unternehmen angehören, einzuführen, ist nicht erforderlich. Durch die eigenen und umfassenden Unternehmensregeln ist eine sichere Basis für ein gesetzeskonformes Verhalten geschaffen worden, jede weitere Leitlinie würde nicht zu verbesserten Ergebnissen führen können.

Ratgeber des BDIZ ist “sehr wertvoll”

Unabhängig von eigenen oder gemeinsamen Aktionen schätzen Herstellerkreise den Ratgeber des Bundesverbandes der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa e.V. (BDIZ) über die „Vermeidung von Korruption in der Zahnarztpraxis“ als sehr wertvoll ein. Dieses Werk bildet anhand einer umfassenden Darstellung und Bewertung von Einzelfällen eine Basis, die aus heutiger Sicht alle denkbaren Konstellationen erfasst, auch wenn eine abschließende Betrachtung ohne einschlägige Rechtsprechung bislang nicht möglich ist. Jedenfalls schärft dieser Ratgeber das Bewusstsein der Akteure im Gesundheitswesen, kritische Fälle mit hoher Sensibilität zu betrachten und gesetzeswidriges Verhalten früh zu erkennen und zu vermeiden. Da hinsichtlich der Auslegung der neuen Straftatbestände noch keine Präzedenzfälle vorliegen, sind alle Beteiligten gehalten, mit Umsicht zu agieren.   

Dem Arbeitskreis Dentalimplantate im VDDI gehören folgende Unternehmen an: BEGO Implant Systems, CAMLOG, Dentaurum, Dentsply Sirona, Gebr. Brasseler, Nobel Biocare, Schütz Dental, Straumann, Zimmer Biomet.