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GOZ: BDIZ EDI reicht Feststellungsklage ein

Der BDIZ EDI-Justiziar Ratajczak hat im Auftrag von sechs Zahnärzten Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht hatte es im April abgelehnt, die Verfassungsbeschwerde der sechs Zahnärzte gegen die GOZ 2012 zur Entscheidung anzunehmen.


"Auf nicht sachgerechten verwaltungsgerichtlichen Wegen weiter“: Prof. Dr. Thomas Ratajczak (l.) und Christian Berger Foto: BDIZ EDI


Für den Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) ist das Scheitern an der Karlsruher Hürde also kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen. Ratajczak: „Jetzt geht es halt auf den umständlichen und nicht sachgerechten verwaltungsgerichtlichen Wegen weiter!“

Eine Erklärung für die Nichtannahme hat er nicht. Er hatte die Verfassungsbeschwerde für die sechs klagenden Zahnärzte in Karlsruhe eingereicht. „Zu erklären ist das eigentlich gar nicht, wenn man nicht politische Absichten unterstellt, Stichwort Bürgerversicherung, und/oder die Ferne der derzeit am Bundesverfassungsgericht tätigen Richter zu den Freien Berufen beklagen mag“, sagte er.

Während bei den Rechtsanwälten offensichtlich sehr wohl der Ausgleich von Kostensteigerungen ein Thema und Grund für Debatten im Bundestag mit anschließender Erhöhung der Rechtsanwaltsgebührenordnung sei, träfe man im Bereich der Zahnheilkunde immer wieder auf Entscheidungsträger, die damit argumentierten, dass es dem Berufsstand der Zahnärzte so schlecht nicht gehen könne, wenn er nicht renitenter in der Öffentlichkeit auftreten würde. „Der Marburger Bund hat wohl den richtigeren Weg eingeschlagen, um innerhalb weniger Jahre für angestellte Ärzte bedeutende Gehaltssteigerungen zu erzwingen: Streik auf dem Rücken der Patienten.“

Richterstellen auch mit Vertretern von Freien Berufen besetzen

Ratajczak wünscht sich eine Besetzung der frei werdenden Richterstellen am Bundesverfassungsgericht auch mit Vertretern von Freien Berufen. Noch mehr würde es aus seiner Sicht helfen, wenn sich das Bundesverfassungsgericht über das Totschlagsargument der Systemstabilität der gesetzlichen Krankenversicherung im Allgemeinen und der Gesundheitsversorgung im Besonderen hinwegsetzen würde. „Das System würde nicht instabil, wenn man heilberufliche Leistungen adäquat honorieren würde.“

Unerwartet aber nicht entmutigend ist die Nichtannahme in Karlsruhe für BDIZ EDI-Präsident Christian Berger. „Die Anhebung des GOZ-Punktwerts kann man nicht durch Streik erreichen, dagegen steht auch, dass wir Zahnärzte ein Helfersyndrom haben und unsere Patienten nicht im Stich lassen wollen.“ Der BDIZ EDI als Initiator der Verfassungsbeschwerde signalisiert weiterhin Gesprächsbereitschaft gegenüber Politik und Entscheidungsträgern.