Institutionen der Heilberufe kritisieren Vorhaben

GKV: Patientenberatung durch Callcenter?

Die voraussichtliche Vergabeentscheidung des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) über die Neustrukturierung der Patientenberatung stößt bei den Institutionen der Heilberufe auf massive Kritik.


Foto: fotolia/Alberto Pérez


Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Bundesärztekammer (BÄK) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sehen die künftige Unabhängigkeit und Neutralität der Beratung bedroht. Sie forderten insbesondere den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann auf, die vom GKV-SV offensichtlich beabsichtigte Vergabeentscheidung zu revidieren. Finanzierung und Vergabe müssen an die Bedingung geknüpft werden, dass die künftige Patientenberatung auch tatsächlich unabhängig arbeiten kann.

Eine Patientenberatung, die von einem Callcenter betrieben werden soll, das nachweislich schon für die Krankenkassen tätig war, kann unmöglich die Anliegen von Patienten und Versicherten – insbesondere auch gegenüber den Kostenträgern – glaubwürdig und umfassend vertreten. Die jetzt bekannt gewordene Vergabeabsicht konterkariert den Anspruch der bisherigen Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) an eine fachlich kompetente Beratung völlig. Hier soll eine etablierte, anerkannte und mitunter den Krankenkassen unbequeme Patientenberatung zu einem willfährigen Dienstleister auf der Lohnliste der Krankenkassen umfunktioniert werden. Die Kassen stellen mit diesem Vorhaben einmal mehr unter Beweis, dass sie an einer neutralen und sachgerechten Information von Patienten und Versicherten kein echtes Interesse haben. Die Heilberufe befürchten, dass mehr Quantität in der Beratung zu Lasten der Qualität geht.

Der Hintergrund

Durch Presseberichte war die bevorstehende Entscheidung des GKV-SV bekannt geworden, dass die gesetzlich vorgesehene Patientenberatung, mit der seit dem Jahr 2006 die UPD beauftragt war, ab dem Jahr 2016 durch ein Call-Center übernommen werden soll. Die Leistungen der UPD hatte der GKV-SV zuvor im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten für einen Zeitraum von sieben Jahren neu ausgeschrieben.

Nach dem Willen des Gesetzgebers steht für die Patientenberatung künftig ein jährliches Budget von neun Millionen Euro für die Förderung von Einrichtungen zur Verfügung, die Verbraucher und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informieren und beraten sollen.

Die Unabhängigkeit der Patientenberatung soll dadurch gewährleistet werden, dass es den Verbänden der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung nach § 65 b SGB V gesetzlich untersagt ist, Einfluss auf Inhalt oder Umfang der Beratungstätigkeit zu nehmen.