Steuer-Tipps

Fortbildungskosten absetzen

Fortbildungen gehören zur Tätigkeit der Zahnärzte dazu. Auch während Corona sind mit Weiterbildungen Kosten verbunden, selbst wenn diese online stattfinden. Wir haben für Sie recherchiert, welche Fortbildungskosten Sie von der Steuer absetzen können.


Fortbildungskosten Steuer Taschenrechner

Fortbildungskosten lassen sich als Betriebsausgaben absetzen. © pictworks – stock.adobe.com


Während man im letzten Jahr noch zu Fortbildungen reiste, stehen in diesem Jahr digitale Lösungen im Vordergrund. Dennoch können hier Kosten entstehen, um an der digitalen Veranstaltung teilnehmen zu können. Doch sind diese Fortbildungskosten ebenfalls von der Steuer absetzbar? Ja, denn egal, ob die Fortbildung digital oder als Präsenzveranstaltung stattfindet: Fortbildungskosten können in der Regel von der Steuer abgesetzt werden.

Typische Kosten für eine Fortbildung sind Reisekosten, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie berufliche Promotionskosten und benötigte Fachliteratur. Sogar eine gewisse Pauschale für Verpflegungskosten lässt sich absetzen. Die für Online-Fortbildungen entstehenden Kosten sind somit sogar in voller Höhe von der Steuer absetzbar. Denn hier entstehen in der Regel lediglich die Lehrgangsgebühren.

Betriebsausgaben vs. private Ausgaben

Wenn man zu einer Präsenzveranstaltung fährt, sind auch diese Kosten, wie oben genannt, absetzbar. Dennoch sollte man darauf achten, gegebenenfalls die Kosten für das Seminar von privaten Kosten zu trennen. Wenn eine Fortbildung an einem Freitag z.B. in München stattfindet und man diese berufliche Reise mit einem privaten Städtetrip am Samstag und Sonntag kombinieren möchte, sind die Reisekosten nur anteilig anzusetzen. Zu differenzieren sind abziehbare Betriebsausgaben und nicht abziehbare private Ausgaben.

Wichtig ist zudem, dass die berufliche Weiterbildung keine untergeordnete Rolle spielt und zum Beispiel nur zwei Stunden dauert, jedoch ein ganzes Wochenende an einem touristisch attraktiven Ort verbracht wird. Daher sollte man alle Nachweise und Unterlagen der Fortbildung aufbewahren, um im Zweifel z.B. die Dauer der Fortbildung belegen zu können.

Mittlerweile sind nicht nur Fortbildungen für die direkte Qualifizierung des derzeitigen Jobs steuerfrei. Auch Fortbildungen wie Sprach- oder Computerkurse, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Aufgabengebiet stehen, sind steuerfrei. Sie dienen der Weiterentwicklung der generellen beruflichen Kompetenz und können zur beruflichen Herausforderung beitragen, solange sie keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben.