Handlungsempfehlung

Erste Leitlinie zu Kompositrestaurationen im Seitenzahnbereich

Die DGZ, DGZMK und DGR²Z haben gemeinsam die erste S1-Handlungsempfehlung zum Thema „Kompositrestaurationen im Seitenzahnbereich“ erarbeitet.


© DGZ


In den letzten zwei Jahrzehnten wurden die Werkstoffe für Kompositrestaurationen kontinuierlich weiterentwickelt – und damit auch ihr Indikationsbereich im Seitenzahnbereich erweitert. Wissenschaftler der DGZ, DGZMK und der DGR²Z haben nach den Regularien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) eine Leitlinie entwickelt, die Ärzten und Zahnärzten hierfür eine Entscheidungshilfe bietet. Die Handlungsempfehlungen beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren, berücksichtigen aber auch ökonomische Aspekte. Innerhalb der Methodenklassifikation der AWMF wird die neue Leitlinie bei Stufe 1 (S1) eingeordnet.

Empfehlungen der Expertengruppe

Nachdem die Verfasser der Leitlinie zunächst allgemein auf Einordnungskriterien von Kompositmaterialien, ihre Biokompatibilität und werkstoffkundliche Eigenschaften eingehen, befassen sie sich anschließend näher mit Bulkfill-Kompositen, selbstadhäsiven Kompositen und Adhäsivsystemen. Dabei stellen sie heraus, dass direkte Restaurationen aufgrund verschiedener Faktoren wie zum Beispiel dem breiten Anwendungsspektrum oder der Zahnhartsubstanzschonung gegenüber indirekten Restaurationen in vielen Fällen bevorzugt werden sollen.

Die Autorengruppe führt aus, in welchen Fällen direkte Kompositrestaurationen im Seitenzahnbereich indiziert und kontraindiziert sind beziehungsweise eingeschränkt angewendet werden sollten. Darüber hinaus werden auch die Verarbeitung, Lebensdauer und Repartur von Kompositmaterialien thematisiert. Eine abschließende Empfehlung der Expertengruppe rundet die neue S1-Leitlinie ab.

Die vollständige Leitlinie steht als Kurz- und Langversion sowie ein Evidenzbericht auf den Seiten von AWMF online und der DGZMK  zum Download bereit. Die neue Leitlinie ist bis zum 30. Oktober 2021 gültig.