Steuerberatung für Zahnärzte

Erste Fachgesellschaft für Steuerberatung von Heilberuflern gegründet

Wieviel ist meine Praxis wert? Sind meine Verträge nach dem neuen Antikorruptionsgesetz strafrechtlich bedenklich? Als erste Gesellschaft vereint die DGSFG ausschließlich geprüfte Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.). Fachberater der DGSFG beherrschen neben dem Steuerrecht auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Besonderheiten der Gesundheitsbranche.


© DGSFG (Screenshot)


 Am 17. und 18. Juni 2016 trifft sich die neue Steuer-Fachgesellschaft in Berlin zu ihrer ersten Jahrestagung und stellt sich der Öffentlichkeit vor. “Unter Ärzten gibt es Fachärzte, unter Steuerberatern gibt es Fachberater“, sagt Michael Klasvogt, Präsident der Deutschen Gesellschaft selbständiger Fachberater für das Gesundheitswesen e. V. (DGSFG).

„Steuerberater für Gesundheitsdienstleister müssen mehr können als Steuerrecht“, sagt Klasvogt. Steuerliche Fragen im Gesundheitswesen berühren häufig wirtschaftliche, berufsrechtliche und juristische Themen: Wieviel ist meine Praxis wert? Sind meine Verträge nach dem neuen Antikorruptionsgesetz strafrechtlich bedenklich? Was bedeutet die Einführung von Pflegegraden für unseren Pflegedienst?

„Wir wollen sicherstellen, dass Ärzte und Apotheker, Physiotherapeuten und Pflegedienste, kurz alle Gesundheitsdienstleister, umfassend beraten werden“, formuliert Klasvogt den Anspruch der DGSFG. „Heilberufler sollen wissen, wo sie spezialisierte Steuerberater finden, die ihre Sprache sprechen.“

DGSFG sichert hohe Standards in der Beratung

„Fachberater für das Gesundheitswesen besitzen eine hochspezialisierte Zusatz-Ausbildung für Steuerberater“, betont Klasvogt. Diese Ausbildung umfasst 120 Stunden und wird seit 2014 angeboten. Sie vermittelt vor allem rechtliches und betriebswirtschaftliches Wissen im Gesundheitswesen wie Arzt- und Kassenarztrecht, Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen, Besonderheiten bei der Gestaltung zulässiger Kooperationsformen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V), sowie Arbeitsrecht und Praxisübertragungen.

Außerdem stehen Formen der ärztlichen Berufsausübung (zum Beispiel Gemeinschaftspraxen oder Medizinische Versorgungszentren) und die Beratung anderer Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen auf dem Programm. „Bislang haben nur wenige Steuerberater die Anerkennung zum Fachberater für das Gesundheitswesen durch den Deutschen Steuerberaterverband e. V. erreicht“, stellt Klasvogt fest. „Wir erwarten, dass jährlich 70 bis 80 neue Fachberater bestellt werden.“

Wer als Steuerberater Mitglied der DGSFG werden möchte, muss zum Fachberater für das Gesundheitswesen ernannt worden und in eigener Kanzlei oder als Mitgesellschafter einer Praxis tätig sein. Zudem müssen DGSFG-Anwärter Erfahrungen in der Praxis der Branche nachweisen und sich regelmäßig auf diesem Gebiet fortbilden. Weitere Informationen über die DGSFG und das Programm der Jahrestagung finden Sie unter www.dgsfg.de.