Abrechnung von Zahnersatz

Erhöhung: Punktwert steigt in 2020

Bei den Punktwert-Verhandlungen für Zahnersatz und Zahnkronen vermelden die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband eine Einigung: Ab 1. Januar 2020 steigt der Punktwert um 3 Prozent im Vergleich zum aktuellen Wert.


Punktwert Zahnersatz

Gute Nachrichten für alle Vetragszahnärzte in Deutschland: Der bundesweit geltende Punktwert für Zahnersatz und Zahnkronen erhöht sich ab 2020 auf 0,9576 Euro. © Becher/DÄV


Erhöhung Punktwert ab 1. Januar

Das sei ein gutes und für alle Beteiligten ökonomisch tragfähiges Ergebnis, das im Konsens habe erreicht werden können, teilten KZBV und GKV-Spitzenverband mit. Für die etwa 50.000 Vertragszahnärzte in Deutschland bedeutet die Änderung einen Anstieg der Honorare für Zahnersatzleistungen: Demnach gibt es bundesweit eine Erhöhung des geltende Punktwert auf 0,9576 Euro. Er wird bei allen Heil- und Kostenplänen angesetzt, die ab dem 1. Januar 2020 ausgestellt werden. Laufende oder noch bevorstehende Punktwert-Verhandlungen von KZVen und Krankenkassen auf Landesebene betrifft das Ergebnis auf Bundesebene nicht.

Voraussetzungen für Anpassung der Festzuschüsse geschaffen

Auch der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und der GKV-Spitzenverband kamen kürzlich zu einer Einigung in ihren Verhandlungen über die bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise bei zahntechnischen Leistungen in der Regelversorgung beim Zahnersatz. Aus Sicht der KZBV sind somit die Voraussetzungen geschaffen, um die Festzuschüsse insgesamt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 anpassen zu können.

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Zum Hintergrund: Festzuschüsse und das TSVG

Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten haben bei Zahnersatz seit dem Jahr 2005 Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse. Diese umfassen nach dem Willen des Gesetzgebers derzeit 50 Prozent des Betrags, der für die entsprechende, durchschnittliche Regelversorgung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgelegt ist. Mit dem kürzlich verabschiedeten Terminservice- und Versorgungsgesetz erhöht sich dieser Anteil zum 1. Oktober 2020 auf dann 60 Prozent. Im Zuge dessen steigen auch die Boni, die Versicherte erhalten: Wer mit seinem Bonusheft eine regelmäßige Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen nachweisen kann, erhält dann 70 Prozent beziehungsweise 75 Prozent statt der bisherigen 60 Prozent beziehungsweise 65 Prozent.