Vorstoß des Bundesministers für Gesundheit

Entscheidungshoheit des G-BA sollen erhalten bleiben

Anfang Januar hatte der Bundesminister für Gesundheit einen Vorstoß gegen die Kompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses gewagt. Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, appelliert nun, die Maßstäbe der Methodenbewertung nicht aufzuweichen.


KZBV

© Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung


Laut des Vorschlags des Ministers vom 10. Januar, soll das Bundesgesundheitsministerium die Macht erhalten, durch Rechtsverordnung Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die Versorgung aufzunehmen. Auch in Bezug auf Methoden, mit denen sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits befasst hatte. Auslösender Faktor waren die Beratungen zur Liposuktion bei Lipödemen. Der G-BA sieht deren Nutzen noch nicht als belegt an und beauftragte daher eine Erprobungsstudie.

„Wir erachten es als außerordentlich unglücklich, dass ausgehend von einem Einzelfall grundlegende Prinzipien der Selbstverwaltung und der evidenzbasierten Medizin aufgeweicht werden sollen“, sagt Eßer. Mit der vom Bundesminister geforderten Änderungen müsste das BMG keine Evidenzgrundlagen oder Wirtschaftlichskeitsangebote beachten. Somit sei das grundlegende Prinzip des Leistungsrechts ausgehebelt und das Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung gefährdet.

„Auch ist der Vorstoß nicht geeignet, eine Debatte über Strukturen und Legitimation des G-BA zu führen. Kritik an langen Beratungsdauern und an Inhalten der Entscheidung des G-BA kann legitim sein. Jedoch sollte deshalb nicht gleich das gesamte System in Frage gestellt werden“, führt Eßer seine Bedenken fort.