BZÄK veröffentlicht neue risikobasierte Einteilung

Eingriff vs. OP – was dürfen Sie wo und wie?

Zahnärztlich-chirurgische Eingriffe werden fälschlicherweise immer wieder mit ambulanten Operationen gleichgesetzt. Zur besseren Unterscheidung hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) jetzt eine risikobasierte Einteilung von Eingriffen und Operationen veröffentlicht. Welche Auswirkungen hat das Positionspapier für Ihre Praxis?


BZÄK risikobasierte Einteilung Eingriff OP

Eingriff? Oder doch OP? Zur besseren Unterscheidung hat die BZÄK eine risikobasierte Einteilung von chirurgischen Behandlungen in der Zahnmedizin veröffentlicht. © Vladimir Melnik/shutterstock


Der § 23 des Infektionsschutzgesetzes unterscheidet in seinen Absätzen 3 und 5 zwischen Einrichtungen des ambulanten Operierens und Arzt- bzw. Zahnarztpraxen. Erstere müssen per Gesetz höhere Anforderungen bei Personaleinsatz, Dokumentation, den baulichen Voraussetzungen und der behördlichen Überwachung erfüllen. Doch wo soll welche Behandlung durchgeführt werden? Die neue risikobasierte Einteilung von Eingriffen und Operationen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) soll Licht ins Dunkel bringen.

Risikobasierte Einteilung für eine klare Unterscheidung

Die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim RKI „Prävention postoperativer Wundinfektionen“ verlässt die gebräuchliche Unterscheidung zwischen „Eingriffen“ und „Operationen“. Sie fasst beide Behandlungen unter dem Begriff „Operation“. Dies berge der BZÄK zufolge die Gefahr, dass Zahnarztpraxen zu den Einrichtungen des ambulanten Operierens gerechnet würden – entgegen der vom Gesetzgeber vorgenommenen Unterscheidung. Denn auch Zahnärzte führen in ihren Praxen chirurgische Behandlungen durch. Um solche Missverständnisse künftig zu vermeiden, hat die BZÄK gemeinsam mit dem Berufsverband deutscher Oralchirurgen, der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer-und Gesichtschirurgie und dem Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr III Zahnmedizin für das Fachgebiet der Zahn-, Mund-und Kieferheilkunde eine risikobasierte Einteilung von Eingriffen und Operationen vorgenommen.

Das darf im zahnärztlichen Behandlungszimmer stattfinden

In einer Tabelle fasst das Positionspapier zusammen, welche invasiven zahnärztlichen Eingriffe in einem zahnärztlichen Behandlungszimmer stattfinden können.

Invasive zahnärztliche Eingriffe
  • Allgemeine zahnärztliche invasive Eingriffe (z. B. Entfernung tief frakturierter oder tief zerstörter Zähne, Wurzelspitzenresektion o. ä.)
  • Parodontale zahnärztliche invasive Eingriffe (z. B. Parodontalchirurgie, Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Aufbaumaterial o. ä.)
  • Implantologische zahnärztliche invasive Eingriffe (z. B. Insertion eines enossalen Implantates im Bereich der Kiefer, offene und geschlossene Sinusbodenelevation o. ä.)
  • Traumatologie der Zähne oder der Kiefer (z. B. Reposition von Zähnen oder zahntragenden Bruchstücken, operative Kieferbruchbehandlung o. ä.)

Diese Behandlungen gelten als OP

Eine zweite Übersicht informiert darüber, welche Operationen auf dem Gebiet der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie zum fachärztlichen Behandlungsspektrum zählen. Deren Durchführung erfordere erweiterte bauliche und organisatorische Maßnahmen in Einrichtungen des ambulanten Operierens oder einer stationären Einrichtung, so die BZÄK.

Operationen
  • Operative Rekonstruktion eines Mittelgesichts
  • Operative Verlagerung des Oberkiefers und/oder des Unterkiefers (z. B. Dysgnathie oder Schlafapnoe)
  • Überbrückungsosteosynthese eines Kieferdefektes unter Verwendung von Knochen oder alloplastischem Material
  • Operation einer Lippenspalte oder Naseneingangsplastik bei Lippen-Kieferspaltformen oder Verschluss des weichen oder harten Gaumens
  • Operationen der Mehrfach, Trümmer- oder Defektfraktur des Ober- oder Unterkiefers
  • Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Aussprengung des Oberkiefers an der Schädelbasis
  • Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Kieferbruch im Mittelgesichtsbereich
  • Operative Reposition und Fixation einer isolierten Orbitaboden-, Jochbein- oder Jochbogenfraktur
  • Partielle/ Totale Resektion des Ober- oder Unterkiefers
  • Plastische Wiederherstellungschirurgie
  • Fehlbildungschirurgie (z. B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Naseneingangsplastik, Gesichtsspalten)
  • Operative Entfernung maligner Tumore einschließlich Lymphadenektomien
  • Kiefergelenkschirurgie
  • Operation der großen Speicheldrüsen

Alle Beispiele für Eingriffe und Operationen können Sie in der Vollversion des Positionspapiers der BZÄK zur risikobasierten Einteilung von Eingriffen und Operationen in der Zahn-, Mund-und Kieferheilkunde nachlesen.

 

Quelle: BZÄK