Im Fokus: die aktuellen Hygienevorschriften

DAZ und VDZM laden zur gemeinsamen Frühjahrstagung ein

Bei ihrer Frühjahrstagung in Frankfurt am Main am Samstag, den 13. Mai 2017, bieten der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) und die Vereinigung Demokratische Zahnmedizin (VDZM) wieder zwei Fortbildungsveranstaltungen an.


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Zu Beginn der Tagung um 10 Uhr wird Dr. Andreas Dehler vom Vorstand der Landeszahnärztekammer Hessen zum Thema Hygienevorschriften und Praxisbegehungen sprechen. Tenor ist: Für alle praktisch tätigen Zahnärzte sollte die Verantwortung für eine ausreichende Hygiene selbstverständlich sein. Die momentan über die Kollegenschaft hereinbrechende Flut von Anforderungen und Spitzfindigkeiten von Aufsichtsbehörden und Praxiseinrichtern ist allerdings dringend zu hinterfragen und sollte von zahnärztlicher Seite mit Sachverstand in eine realitätsnahe und praktikable Form gebracht werden. Bereits jetzt stehen sowohl der zeitliche als auch der finanzielle Aufwand für die Praxen in direkter Konkurrenz zu einer soliden Versorgung der Patienten.

Nach der Mittagspause wird um 14 Uhr Dr. Rainer Jordan, Leiter des Instituts der Deutschen Zahnärzte, wichtige Aspekte der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) vorstellen. Er ist der verantwortliche Autor dieser Studie. Der mit dieser Studie zur Verfügung stehende Datenpool ist für die Beurteilung der Versorgungsleistungen in unserem System von großem Wert. Der Vortrag soll das kritische Lesen und Interpretieren der Studienergebnisse erleichtern und somit die Zuhörerschaft wachsam gegenüber Einseitigkeiten in manchen Kommentaren machen, die wirtschaftliches Interesse als Grundlage vermuten lassen. Das Versorgungsgeschehen ist sehr komplex und die noch zu lösenden Probleme ebenfalls. Das Tagungsprogramm endet mit der Diskussion um 17 Uhr.

Beide Vorträge werden mit jeweils drei Fortbildungspunkten bewertet. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Die Veranstaltung ist für die Mitglieder des DAZ e. V. kostenfrei. Ansonsten beträgt der Kostenbeitrag 50 Euro für niedergelassenen Zahnärzte.