Bundesprogramm zur Sicherung von Ausbildungsplätzen

Förderung für ZFA-Ausbildungsverträge

Um trotz der wirtschaftlichen Defizite durch Corona Ausbildungsplätze zu sichern, hat die Bundesregierung Unterstützung für kleine und mittelgroße Ausbildungsbetriebe angekündigt. Für jeden neuen Ausbildungsvertrag können sich Unternehmen eine Förderung von 2.000 Euro erhalten.


Förderung Ausbildung ZFA

Um Ausbildungsplätze zu sichern, hat die Bundesregierung ein Hilfspaket beschlossen. © Robert Kneschke – Fotolia


Insgesamt 500 Millionen Euro stellt die Bundesregierung in einem Hilfspaket bereit zur Förderung für Ausbildungsverträge in 2020. Aufgrund starker wirtschaftlicher Defizite durch die Pandemie ist es für viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) aktuell schwierig, alle Mitarbeiter zu halten oder neue einzustellen. In Gefahr sind dadurch vor allem Ausbildungsplätze – auch in deutschen Zahnarztpraxen. Um diese Plätze zu sichern, hat die Regierung das Hilfspaket entwickelt.

An der Möglichkeit, die Förderung für die Auszubildenden zu erhalten, hängen jedoch auch gewisse Bedingungen. So sind nur Zahnarztpraxen antragsberechtigt, die in der ersten Hälfte des Jahres 2020 mindestens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt haben. Eine weitere Berechtigung auf das Fördermittel ist ein Umsatzeinbruch von 60 Prozent in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zu den Monaten April und Mai 2019.

2.000 Euro Förderung für Ausbildungsverträge

Der Beschluss sieht vor, dass es für jeden im Jahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Förderung von 2.000 Euro gibt. Wer sogar die Anzahl der Plätze erhöht, erhält anstelle der 2.000 Euro einen einmaligen Zuschuss von 3.000 Euro. Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit. Auch für die Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingt insolventen Betrieben erfolgt eine Auszahlung von 3.000 Euro an die einstellende Praxis.

Bisher steht fest, dass die Bundesagentur für Arbeit mit der Umsetzung beauftragt wird. Die Beantragung der Fördermittel ist jedoch noch nicht abschließend geregelt.

Quelle: Bundesregierung Deutschland, BZÄK